Hallen-Vermietung erst einmal weiter steuerfrei


von Tageblatt-Redaktion

Hallen-Vermietung erst einmal weiter steuerfrei
Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Auch die Sporthalle der Grundschule an der Elster im WK II umfasst eine Neuregelung der Nutzungs-, Vergabe- und Gebührensatzung für Sportanlagen, die vor ein paar Tagen eigentlich im Stadtrat beschlossen werden sollte. Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh (SPD) nahm sie aber von der Tagesordnung.

Inzwischen hat sich auch herausgestellt, warum. In § 14 heißt es: „Die Nutzungsgebühr beinhaltet die gültige Umsatzsteuer.“ Kommunen sind künftig verpflichtet, diese Art von Steuern einzuziehen und abzuführen, wenn sie Dinge in Konkurrenz zu privaten Unternehmern anbieten.

Das betrifft neben der Vermietung von Turnhallen zum Beispiel auch Gebühren für beglaubigte Kopien oder Schließfächer in Schulen. Allerdings: Mit dem Jahressteuergesetz soll eine dazu eigentlich am Ende des Jahres ablaufende Übergangsfrist noch einmal um zwei Jahre verlängert werden.

Aus der Bautzener Kreisverwaltung heißt es zur Erklärung, das Bundesfinanzministerium arbeite an einer entsprechenden Formulierung, mit der die Neuregelung des Gesetzes nach hinten verschoben werde. Erst ab 2025 würden die genannten Leistungen dann umsatzsteuerpflichtig. (red)

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