Hafturteil wegen Kinderpornografie
Wittichenau. Legt § 184b des Strafgesetzbuches für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften Haftstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren fest, so liegt das Urteil für einen Mann aus Wittichenau etwa im mittleren bis oberen Bereich.
Wie die Sächsische Zeitung meldet, hat das Schöffengericht am Amtsgericht Bautzen den Mann zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Er habe demnach entsprechende Bilder und Videos ins Internet geladen.
Wie es weiter heißt, orientierte sich das Gericht an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung habe Rechtsmittel eingelegt. Der Fall gehe damit vor das Landgericht. (red)
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