Guter Rat - damit Gutscheine auch gute Scheine bleiben

Hoyerswerda. Geschenk-Gutscheine sind beliebt und nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie und (dadurch bedingt) aufgrund zahlreicher geschlossener Geschäfte wohl auch 2020 unter etlichen Weihnachtsbäumen gelandet. Doch bei Gutscheinen gibt es aus Verbrauchersicht einiges zu beachten.
Die Zeit für die Einlösung des Gutscheines ist zwar großzügig bemessen; es gilt eine dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist. Detaillierte Fragen zu Gutscheinen beantworten gern die Rechtsexpertinnen der Verbraucherzentrale in Hoyerswerda bei einer Rechtsberatung. Termine können vereinbart werden unter den Telefonnummern 03571 406492 oder 0341 6962929. (red)
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