Große Verwirrung um kleinen Bindestrich


von Tageblatt-Redaktion

Die Diskrepanz zwischen Kennzeichentafel OHNE Bindestrich zwischen Kommunalkennung und Nachfolgebuchstaben oder Ziffern hie sowie der Zulassungsbescheinigung MIT eben jenen Bindestrich da gibt manchem Autobesitzer Anlass zur Sorge.
Die Diskrepanz zwischen Kennzeichentafel OHNE Bindestrich zwischen Kommunalkennung und Nachfolgebuchstaben oder Ziffern hie sowie der Zulassungsbescheinigung MIT eben jenen Bindestrich da gibt manchem Autobesitzer Anlass zur Sorge.

Vorsicht ist die Mutter der Auslandsreise! Das dachte sich wie in jüngster Zeit wohl recht viele Deutsche auch Dieter Grothe aus Wittichenau. Gemeinsam mit seiner Frau fährt er am Wochenende in den Skiurlaub nach Österreich. Und weil da die Sache mit dem Bindestrich ist, war er gestern bei der Zulassungsstelle des Kreises Bautzen in Kamenz. „Es war in fünf Minuten erledigt. Aber mich stört, dass ich 11,20 Euro für die Beseitigung eines behördlichen Fehlers bezahlen muss“, sagt Grothe.
So, wie in vielen anderen Fällen auch, hatte das Nummern-Kürzel auf dem Kennzeichen seines Autos in der Zulassung einen Bindestrich, der in der Realität auf den betreffenden Schildern am Wagen aber gar nicht vorhanden ist. Die fehlende Übereinstimmung ist seit Einführung der EU-Kennzeichen 1994 gewissermaßen üblich und bisher hat das auch niemanden gestört. Doch nun hat die Sache im Sommer sogar das Bundesverkehrsministerium und das Auswärtige Amt beschäftigt. Grund: Es gab Berichte darüber, dass die Diskrepanz bei Verkehrskontrollen in Österreich, Polen und Italien beanstandet worden sein soll. Die Rede war von Bußgeldern von bis zu 500 Euro. Zwar ist den Behörden so eine Abstrafung bisher nicht bekannt geworden. Dennoch lief die Amtsmaschinerie an. Im August wies das Berliner Verkehrsministerium darauf hin, dass der Strich rechtlich keine Rolle spielt und bat das Auswärtige Amt, das auch den Partnern in Europa so zu übermitteln.
Andererseits findet offenbar nicht nur Dieter Grothe: „Zulassung und Nummernschild müssen schon identisch sein.“ Jedenfalls wies das Sächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium (SMWA) die Zulassungsbehörden im Land vor ein paar Wochen an, bei Neuzulassungen künftig grundsätzlich auf den Bindestrich zu verzichten. Zusätzlich könnten Zulassungsbescheinigungen allerdings auch auf Wunsch geändert werden. „Die vom Fahrzeughalter gewünschte Änderung der Zulassungsbescheinigung ist gebührenpflichtig“, mahnte aber SMWA-Referent Sebastian Barth in seinem Schreiben.
Dieter Grothe hatte gelesen, dass die Berichtigung in Baden-Württemberg zum Materialpreis von einem Euro zu haben sei. Nun sind die Gebühren der Kfz-Behörden aber nicht bundesweit einheitlich geregelt. Seit gestern weiß der Wittichenauer: Im Kreis Bautzen kostet die Angelegenheit entsprechend der Gebührensatzung 11,20 Euro. Da es in seiner Familie drei Autos gibt, kann das unter Umständen natürlich ganz schön ins Geld gehen. Dieter Grothe findet zudem, die Behörden hätten die Bevölkerung ja auch von sich aus auf die Sachlage aufmerksam machen können. Nur sieht man in den Amtsstuben dazu gar keine Veranlassung. Stefan Barth etwa schrieb an die Zulassungsstellen, der Hinweis des Auswärtigen Amtes werde wohl dazu führen, „dass die diesbezügliche Verunsicherung in Kürze aufgehoben sein wird.“ Was wohl nicht so ist, denn sonst wäre Dieter Grothe ja gestern nicht bei der Zulassungsstelle gewesen.
Und bei der von ihm dort vorgenommenen Änderung der Papiere handelt es sich streng juristisch eben um einen ganz persönlichen Wunsch, sagt Sabine Rötschke vom Landratsamt Bautzen: „Nötig ist sie nämlich nicht, da beide Schreibweisen zulässig sind. Aus diesem Grund, auf der Basis der Mitteilung des Auswärtigen Amtes an die Nachbarländer und weil uns bisher auch keine konkreten Fälle bekannt sind, bei denen Fahrzeughalter wegen des fehlenden Bindestrichs abgestraft wurden, ist von uns keine gesonderte Information dazu erfolgt. Das Straßenverkehrsamt hat sich auch bei den zuständigen KollegInnen des Kreises Görlitz erkundigt. Auch dort gab es bisher keine konkreten Fälle.“
Selbst der Automobilclub ADAC weiß nichts von Strafen: Komme es wider Erwarten im Ausland zu Problemen mit der Polizei, möge man das der Juristischen Zentrale des ADAC mitteilen: „Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs steht auch im Falle der Eintragung eines auf dem Kennzeichen nicht vorhandenen Bindestrichs nicht infrage, so dass eine Beanstandung durch ausländische Behörden unberechtigterweise erfolgen würde.“ Woher dann die ganze Aufregung? „Wir wissen es nicht“, so gestern ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf die Frage nach der Ursache der Bindestrich-Legende. Ähnliches sagt Juristin Ursula Zelenka vom österreichischen Automobilclub ÖAMTC: „Wir haben keinen einzigen Beschwerdefall, nur Gerüchte.“ Wie es aussieht, hätte Dieter Grothe sich die 11,20 Euro gestern einfach sparen können.



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