Gleichberechtigung von Mensch und Fahrzeug


von Tageblatt-Redaktion

Der Mehrzweckplatz am Lausitz-Center gehört zum „Verkehrsberuhigten Bereich“, der an der Bautzener Allee an der Zufahrt zur Lausitzhalle beginnt.  Foto: Uwe Schulz
Der Mehrzweckplatz am Lausitz-Center gehört zum „Verkehrsberuhigten Bereich“, der an der Bautzener Allee an der Zufahrt zur Lausitzhalle beginnt. Foto: Uwe Schulz

Von Ralf Grunert

Für Aufsehen gesorgt hat kürzlich eine Testblitzaktion des Hoyerswerdaer Bürgeramtes im verkehrsberuhigten Bereich entlang der Lausitzhalle und des Lausitz-Centers. Dabei waren hundert Prozent der gemessenen Fahrzeuge zu schnell unterwegs – bei zulässiger Schrittgeschwindigkeit. Knöllchen, so hieß es, gab es aber nicht. Emil Schüler aus Hoyerswerda wurde nicht geblitzt, wie er betont. Allerdings hat er ein grundsätzliches Problem mit der ausgewiesenen verkehrsberuhigten Zone. Er hält sie gar für unzulässig. „Man hat versäumt, ins Gesetz zu schauen.“

Er habe das getan und festgestellt: „Es dürfen keinerlei Schilder in dieser Zone stehen.“ Also weder die Schilder vor der Lausitzhalle, die auf die Kurzzeitparkplätze hinweisen, noch die Schilder zur Parkordnung auf der sogenannten Mehrzweckfläche zwischen Park und Einkaufscenter. Er meint auch, beobachtet zu haben, wie erst vor rund vier Wochen schlagartig verschiedene Schilder von der Mehrzweckfläche entfernt wurden. „Mir geht es gegen den Strich, dass die Stadt macht, was sie will“, schimpfte er.

Allerdings hält diese sich sehr wohl an Recht und Gesetz, so die Reaktion aus dem Bürgeramt. „Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zu dem Verkehrszeichen «Verkehrsberuhigter Bereich» führt aus, dass keine weiteren Verkehrszeichen aufgestellt werden sollen. Es besteht also kein grundlegendes Verbot, Ausnahmen sind zulässig“, erläutert Götz Gleiche. Als Fachgruppenleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Untere Straßenverkehrsbehörde ist er der Experte in der Hoyerswerdaer Stadtverwaltung. Als solcher kann er selbstverständlich auch erklären, warum es so gemacht wird, wie es gemacht wird.

„Aus gestalterischen Gründen können die Stellplätze (auf dem Mehrzweckplatz – Anm. d. Red.) nicht markiert werden, so dass die Beschilderung alternativlos ist. Kurzzeitstellplätze (vor der Lausitzhalle – Anm. d. Red.) können nur mit entsprechender Beschilderung ausgewiesen werden, andernfalls könnten sie in einem solchen Bereich nicht vorgehalten werden.“ Genau das ist aber als Service beabsichtigt, wie unschwer zu erkennen ist. Immerhin finden sich dort Sparkasse, Friseur und demnächst auch das Kundenzentrum der Versorgungsbetriebe.

Von Schildern, die erst kürzlich von der Mehrzweckfläche entfernt wurden, wie Emil Schüler meint, ist im Bürgeramt nichts bekannt. „Eine Änderung der amtlichen Beschilderung auf Basis einer Anordnung erfolgte seit Oktober 2013 nicht. Es wurden auch keine (illegalen) Änderungen bekannt“, so die Auskunft des Fachgruppenleiters, der zudem klarstellt, dass die Ausweisung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ zulässig ist. „Zuständig für die Anordnung von Verkehrsregelungen auf Flächen, wo öffentlicher Straßenverkehr stattfindet, ist die Stadt. Die baulichen Bedingungen für die Anordnung eines solchen Bereiches sind gegeben.“ Er verweist unter anderem auf den niveaugleichen Ausbau der Fläche, auf die Abgrenzung einzelner Bereiche ausschließlich für Fußgänger, den geringen Fahrzeugverkehr und die Überschaubarkeit des Gebietes.

Emil Schüler übt allerdings nicht nur Kritik an der bestehenden Verkehrsregelung, sondern hat auch eine bessere Lösung, wie er meint, parat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass viele Fahrzeuge gar nicht in der Lage seien, so langsam zu fahren, wie es bei Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Der gesamte Bereich, so sein Vorschlag, bräuchte nur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h ausgeschildert werden. „Dieser Versuch ist schon einmal gescheitert“, hält Götz Gleiche entgegen und erinnert daran, dass es die Stadt zuerst mit der 10-km/h-Regelung versucht hatte. Diese bedeutete aber eine Bevorzugung des Fahrzeugverkehrs, während der Stadt daran gelegen ist, eine Gleichberechtigung von Fußgängern und Fahrzeugverkehr herzustellen. Und das gelingt nur in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“.



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