Ginge es an der Seidewinkler Brücke auch so?


von Hoyte24 News

Grafik: Anette Schmidt

Seidewinkel. Der Umstand, dass beim vorgesehenen Ersatzneubau der Elster-Brücke im Verlauf der Staatsstraße 234 insgesamt 18 große Bäume gefällt werden sollen, sorgt hier und da für Stirnrunzeln und Diskussionen. Die Hoyerswerdaerin Anette Schmidt hat vorgeschlagen, eine Alternativroute zu wählen und zur Verdeutlichung die oben stehende Grafik an uns geschickt. Sie schreibt:

Es gibt auf jeden Fall noch eine andere Lösung, die sowohl die Jahrhunderte alten Bäume erhält, zur Gesundheit der Einwohner und ihrer Geschichte und zum Klimaschutz beiträgt als auch die unüberlegte Kurvenführung behebt: Freigabe der bisherigen Straße nur noch für Radfahrer und Fußgänger sowie Bau einer Parallelstraße, die direkt zur Einfahrt Seidewinkel mit neuem Kreisverkehr führt.

Das ist nicht nur machbar, sondern verpflichtend, wenn man bedenkt, dass neu gepflanzte Bäume unter den heutigen klimatischen Voraussetzungen keine Chance mehr haben, so einen Stammumfang oder so eine Größe zu erreichen. Außerdem werden Ersatzpflanzungen nach fünf Jahren nicht mehr betreut und gehen ein. Da nutzt auch der Kuhhandel nichts, ein Kompensationsverhältnis von 1:5 als Argument vorzuschieben.

Wir haben Frau Schmidts Vorschlag dem zuständigen sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr zur Kenntnis gegeben und um eine Stellungnahme ersucht. Man weist dort noch einmal darauf hin, dass im Zuge des ersten Planungsschrittes mehrere Varianten untersucht worden seien. Auch ein Abweichen von der bisherigen Lage der Brücke sei dabei betrachtet worden. Eine der Rahmenbedingungen: Die Stelle liegt am Landschaftsschutzgebiet; das von Frau Schmidts Straßen-Variante durchquert werden würde.

Generell, so das Lasuv, habe man bei der Variantenuntersuchung das Augenmerk auf Artenschutz, Neuversiegelung und insgesamt auf den geringstmöglichen Eingriff in Natur und Landschaft einerseits sowie privaten Grund und Boden andererseits gerichtet:

Der Neubau des Bauwerkes erfolgt in etwa dem gleichen Bereich, wie der derzeitige Bestand, was den Eingriff in das angrenzende Landschaftsschutzgebiet (LSG) sowie in Gehölz- und Nutzungsstrukturen auf ein Minimum reduziert. Bei dem von der Leserin skizzierten Streckenverlauf käme es zu einem deutlich höheren Eingriff in das LSG sowie in angrenzende Gehölzstrukturen, die den vorgesehenen Eingriff deutlich übersteigen.

Außerdem wäre ein wesentlich höherer Eingriff in die Schutzgüter Fläche, Boden und Grundwasser zu verzeichnen, große Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen wären nicht mehr nutzbar. Außerdem bedeutet eine Verlängerung des Streckenverlaufes auch einen deutlichen Anstieg an Baukosten sowie Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Der geforderte Erhalt der Bestandsstraße einschließlich der Brücke für Radfahrer und Fußgänger würde zu doppeltem Unterhaltungsaufwand und damit deutlich höheren Kosten führen. Auch müsste die Bestandsbrücke in diesem Fall früher oder später saniert werden. Der bauliche Umgriff in diesem Bereich wäre dann der gleiche.

Der Vorschlag der Leserin führt demnach zwar zum vorübergehenden Erhalt der 18 Straßenbäume im jetzigen Baufeld. Allerdings ist mit dem Vorschlag die Neuinanspruchnahme von Gehölzstrukturen westlich der S 234 zwischen der Brücke und dem Abzweig nach Seidewinkel  verbunden. Diese Gehölze weisen aufgrund ihrer Lage und Struktur ebenfalls einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert auf und müssten bei Inanspruchnahme entsprechend kompensiert werden.

Zum besseren Verständnis, welche Gehölze gemeint sind, hat das Lasuv folgende Karte mitgeschickt. Die betreffenden Stellen sind hier gelb umrandet.

Grafik: GeoPortal Sachsen / LISt GmbH

Seitens der Behörde heißt es außerdem, ein Brückenneubau an anderer Stelle würde auch ein neues, langwieriges Genehmigungsverfahren nach sich ziehen. Dass währenddessen der Brückenzustand so schlecht wird, dass man das Bauwerk sperren müsste, sei nicht ausgeschlossen.

Bezüglich der 90 vorgesehenen Ersatzpflanzungen wird versichert:

Nach der Pflanzung werden Kompensationsmaßnahmen über vier Jahre lang einer Fertigstellungs- und Entwicklungspflege unterstellt, an diese schließt sich eine dauerhafte Unterhaltungspflege an. Da es sich um Kompensationsmaßnahmen handelt, ist der Freistaat Sachsen verpflichtet, diese Ersatzpflanzungen dauerhaft vorzuhalten und gegebenenfalls absterbende Bäume zu ersetzen.

Ersatzpflanzungen an Straßen würden seit Jahrzehnten erfolgreich realisiert. Auf die Auswirkungen des sich verändernden Klimas werde mit der Auswahl von möglichst hitzetoleranten Arten beziehungsweise Sorten reagiert; und dies in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Bautzen. (red)

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