Geldstrafe nach Diebstahl rechtskräftig


von Tageblatt-Redaktion

Geldstrafe nach Diebstahl rechtskräftig
Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Tausend Euro Geldstrafe hat ein 54-Jähriger aus der Stadt wegen Diebstahls zu zahlen. Der Mann soll schon im Jahr 2017 in der Wohnung eines Bekannten 936 Euro und Lebensmittel mitgehen lassen haben.

Im Amtsgericht am Pforzheimer Platz endete jetzt die juristische Aufarbeitung damit, dass Richter Daniel Lakomy einem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach und den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückwies.

Der vemeintliche Dieb war zunächst 2019 einer Gerichtsverhandlung wegen der Angelegenheit ferngeblieben. Daraufhin war der Strafbefehl ergangen. Nunmehr sollte der Einspruch dagegen verhandelt werden, und der Mann tauchte erneut nicht auf.

Der Bekannte, dessen Anzeige das Verfahren in Gang gesetzt hatte, hat offenbar indessen ebenso das Interesse verloren. Es hieß, er habe sich wohl mit dem 54-Jährigen ausgesprochen. (red)

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