Forstwirt unterliegt mit Lugteich-Klage


von Tageblatt-Redaktion

Forstwirt unterliegt mit Lugteich-Klage
Foto: privat

Laubusch. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen ist Forstwirt Holger Gehm mit dem Versuch gescheitert, gegen einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichtes vom Juli vorzugehen. Es geht um die von ihm vorgenommene Ausbringung von Klärschlammkompost auf seinen Flächen im bergtechnisch gesperrten Lugteich-Gebiet des einstigen Tagebaus Laubusch (hier im Mai).

Holger Gehm wollte einen Eilbeschluss kippen, der wiederum eine Verfügung des Sächsischen Oberbergamtes stützt, das ihm die Arbeiten untersagt hatte. Diese Verfügung, so das Bautzener Gericht, dürfte sich bei einer folgenden juristischen Überprüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtmäßig erweisen.

Demnach bedarf es einer sogenannten betriebsplanpflichtigen Zulassung. Gehm reagierte mit seinem Sanierungsversuch darauf, dass es mit staatlich veranlassten Sicherungsarbeiten seit vielen Jahren stockt. (red)

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