Faschingsbarbetreiber müssen Anträge stellen


von Tageblatt-Redaktion

Faschingsbarbetreiber müssen Anträge stellen
Foto: TB-Archiv / Gernot Menzel

Wittichenau. Im Rathaus bereitet man sich schon auf die drei tollen Tage im Februar vor. Die Stadtverwaltung weist alle, die zusätzliche Faschingsbars betreiben wollen, darauf hin, dass jeweils ein Bauantrag, ein Antrag auf Genehmigung einer Faschingsbar sowie eine Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe notwendig sind.

Hinweise und Formulare gibt es auf der städtischen Homepage. Am 30. Januar findet um 19 Uhr im Rathaus eine Versammlung für alle Barbetreiber statt, von der die Verwaltung sagt, eine Teilnahme sei unbedingt erforderlich. (red)

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