Explosion in Wohnung wurde vorsätzlich verursacht


von Tageblatt-Redaktion

Explosion in Wohnung wurde vorsätzlich verursacht
So sah es heute vor einem Jahr beim Feuerwehreinsatz nach der Explosion einer Dachgeschoss-Wohnung in Bernsdorf aus. Foto/Archiv: HoyFoto

Bernsdorf. Über Monate war das Wohnhaus Otto-Buchwitz-Straße 24 in Bernsdorf eine Baustelle. Rund 500.000 Euro musste die Wohnungsbaugesellschaft Bernsdorf investieren, um Teile des Gebäudes wieder bewohnbar zu machen, nachdem heute auf den Tag genau vor einem Jahr eine heftige Explosion die Dachgeschosswohnung im Aufgang 24 a komplett zerstört hatte.

Im Ergebnis der Ermittlungen steht fest, dass der Mieter der Wohnung die Explosion vorsätzlich verursacht hat. Von Beginn an war hinter vorgehaltener Hand davon die Rede gewesen, dass der seinerzeit 46-jährige Wohnungsinhaber die Explosion mit Hilfe einer Propangasflasche ausgelöst haben soll. Auch von einem versuchten Suizid war die Rede.

Der Mann hatte infolge der Explosion schwerste Brandverletzungen erlitten, allerdings noch aus eigener Kraft das Gebäude verlassen, wo ihn der Rettungsdienst in seine Obhut nahm. Wenig später wurde er per Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen, wo er längere Zeit um sein Leben kämpfte - und überlebte. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Thomas Häntschke schrieb am

Nachdem ich den Artikel im Hoyerswerdaer Tageblatt (05.11.) gelesen habe und daraus hervorgeht, dass es keine Details zu den Ermittlungen und es, meines Wissens nach noch keine Verurteilung gibt, ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft Hinweise zu etwaigen Schadensersatzforderungen an die BWG übermittelt.
Meines Erachtens sollte doch erst eine eventuelle gerichtliche Verhandlung abgewartet werden, wo ja auch festgestellt werden könnte, dass der Bewohner zum Zeitpunkt des Geschehens nicht schuldfähig gewesen sei. Wobei ich mit meinen Zeilen nicht ausdrücken möchte, dass der Schaden nicht vom Verursacher beglichen werden muss. Aber für mich klingt es so, als würde vollständig feststehen, dass der Bewohner schuldig ist und da habe ich eben meine Zweifel.

MfG Thomas Häntschke

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