Erster Stichtag für die Sportförderung: 31. Oktober


von Tageblatt-Redaktion

Erster Stichtag für die Sportförderung: 31. Oktober
Foto: TB-Archiv / Gernot Menzel

Hoyerswerda. Was ist eigentlich nach der neuen Sportförderrichtline der Stadt förderfähig? Nachlesen kann man das jetzt nach Veröffentlichung durchs Rathaus: Übungsleiter, Sportgeräte, Wettkämpfe, Trainingslager, öffentlichkeitswirksame Sportveranstaltungen sowie – nur noch im kommenden Jahr – Miet- und Betriebskosten.

Nicht gefördert werden ausdrücklich Veranstaltungen mit geselligem oder kommerziellem Charakter, Schulsportveranstaltungen, Profi-Sport, Investitionen in Sporthallen oder Sportplätze, Ausgaben für Speisen und Getränke, Ausgaben für Rahmenprogramme, Mitgliederversammlungen und ähnliches sowie die Umsatzsteuer.

Mit der Auflösung des Sportbundes Lausitzer Seenland – Hoyerswerda kümmert sich im Rathaus die Fachgruppe Schulen und Soziales um die Bearbeitung von Förderanträgen. Sie müssen für Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie Miete und Betriebskosten bis Ende Februar 2023 gestellt werden.

Für Landes- und Talentstützpunkte ist der 30. April Stichtag, für Kindersport schon der 31. Oktober dieses Jahres. Voraussetzungen sind der Vereinssitz in Hoyerswerda, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen und im Kreissportbund Bautzen.

Pauschal zahlt die Stadt im Jahr an Vereine für jedes Mitglied bis 18 Jahre 15 Euro und für alle, die älter sind, fünf Euro. (red)

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