Ein Wahleinspruch


von Hoyte24 News

Ein Wahleinspruch
Foto: Andreas Kirschke

Gegen die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lohsa liegt ein Wahleinspruch vom 13. Mai vor, teilte das Landratsamt auf Nachfrage mit. Er werde derzeit geprüft. Details wurden nicht genannt.

Der CDU-Kandidat Thomas Leberecht (im Foto links, nach seinem Wahlsieg) hatte sich im zweiten Wahlgang am 8. Mai gegen seine zwei Mitbewerber durchgesetzt. Das Landratsamt als Rechtsaufsicht hat laut Gesetz einen Monat Zeit, die Gültigkeit der Wahl zu prüfen.

Diese sogenannte Wahlprüfungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses; im Falle der Wahlanfechtung beginnt die Prüfungsfrist am Tag nach der Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über den letzten Einspruch.

Im Lohsaer Rathaus war man zunächst davon ausgegangen, dass Thomas Leberecht am 1. Juni seinen Dienst im Rathaus antritt. Dies wird so oder so nicht umsetzbar sein, heißt es aus dem Landratsamt weiter.

Auch ohne Wahleinspruch – mit Einhaltung der Wahlprüfungsfrist von einem Monat – wäre der 1. Juni kaum möglich gewesen.  Jetzt komme es auf das Ergebnis beziehungsweise das Datum der Einspruchsprüfung an. (red)



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