Ein Vierteljahrhundert Kreisverkehr in Hoyerswerda


von Tageblatt-Redaktion

Ein Vierteljahrhundert Kreisverkehr in Hoyerswerda
Foto: TB-Archiv

Hoyerswerda. Hier war er noch recht neu – der Kreisverkehr auf der Külzstraße. Und er war zunächst ein vielbeachtetes Novum in der Stadt. Dieser Tage hat er ein Vierteljahrhundert auf dem Buckel.  Wenn auch zunächst nur provisorisch: Im August 1995 wurde aus der Kreuzung ein Kreisel. Inzwischen hat sich rundherum fast alles verändert – der Kreisverkehr an der Zufahrt zum Lausitz-Center tut aber nach wie vor seinen Dienst. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Torsten Weniger schrieb am

Da möchte ich doch gleich mal die Gelegenheit nutzen und aus mehrfachen Erfahrungswerten auf die Vorfahrtsregelung in selbigen hinweisen! "Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss der Vorrang von Fußgängern beachtet werden. Beim Einfahren in den Kreisverkehr haben Fußgänger dagegen keinen Vorrang. Anders ist es bei Radfahrern: Auf Radwegen haben Radfahrer Vorrang vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Dies gilt nicht, wenn Radfahrer durch Verkehrszeichen untergeordnet werden." Also liebe Mitbürger, nix mit großes Auto - ich immer Vorfahrt, fährst du raus ausm Kreis haben alle anderen Vorrang! Mich piept das nämlich an, als Fußgänger und Jogger dort jedesmal halb überrollt zu werden. Selbst mit Kinderwagen vorweg gibt es keine Rücksichtnahme.

Marco Hilprecht schrieb am

Gefährliches Halbwissen! Herr Weniger irrt, wenn er dem Radfahrer an besagtem Kreisverkehr immer Vorrang zuschreibt. Es kommt nämlich darauf an, ob der Radverkehr auf einer Radfahrspur im Kreisel, oder separat daneben (neben dem Fußgängerüberweg) geführt wird. In besagtem Kreisverkehr verläuft der Radverkehr neben dem eigentlichen Kreisel und somit hat das Kfz bei Einfahrt Vorrang vor Fußgänger UND Radfahrer. Bei Ausfahrt des Kfz haben querende Fußgänger und Radfahrer Vorrang. Ein Unterschied zwischen Fußgänger und Radfahrer wäre hier auch paradox. Es gibt jedoch einen Unterschied: Der Radfahrer muss den Kreisel entgegen dem Uhrzeigersinn umfahren. Fährt er falsch herum, kann und sollte das mit 20 € geahndet werden.

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