Die Akte Böger ist endgültig geschlossen


von Tageblatt-Redaktion

Polizeieinsätze in Koblenz waren am Dienstag Gerichtsthema.
Polizeieinsätze in Koblenz waren am Dienstag Gerichtsthema.

Paragraph 153 der Strafprozessordnung sagt, dass ein Gericht ein Verfahren bei geringer Schuld mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten einstellen kann. Gestern am Amtsgericht Hoyerswerda war es Staatsanwalt Manfred Sauter, der nach zweieinhalbstündiger Verhandlung auf den Paragraphen 153 zu sprechen kam. „Wegen der Besonderheiten, die hier zugrunde liegen, und bei all dem, was Sie durchgemacht haben, ist das gerechtfertigt“, wandte sich der Vertreter der Anklage an die drei Beschuldigten.

Es ging um eine Angelegenheit, die auch die Betroffenen bis zum Erhalt der Vorladungen vor einigen Tagen als längst abgehakt betrachtet hatten. Familie Böger hatte sich im Februar vorigen Jahres im Streit um ihr grundbruchgefährdetes Knappensee-Grundstück an der Hauptstraße 1 in Koblenz schließlich mit Oberbergamt und Bergbausanierer LMBV auf einen Vergleich verständigt. Bestandteil war die wechselseitige Rücknahme aller Anzeigen und Klagen. Nur liefen eben von Amts wegen noch Verfahren im Zusammenhang mit vorher erfolgten Polizeieinsätzen, die im Winter 2009/2010 im Grunde die Räumung des Areals am Knappensee durchsetzen sollten. Die zwei Bögers und der Bruder der Ehefrau sahen sich also gestern wegen dreier konkreter Sachverhalte den Vorwürfen der Nötigung beziehungsweise der Körperverletzung ausgesetzt. Gleich zehn Zeugen waren geladen, darunter acht Polizisten. Und also entspann sich zwischen Bögers Anwalt Kai Toepper und dem Hoyerswerdaer Polizeichef Daniel Mende folgender Dialog: „Herr Mende, wenn Sie auf ihrem eigenen Grundstück stehen und es kommt die Polizei und will sie wegtragen, würden Sie das in Ordnung finden?“ Antwort: „Nach meiner Überzeugung war das eine rechtmäßige Handlung.“ Bögers hatten immer erklärt, ohne eine vorherige Entschädigung würden sie natürlich ihr Eigentum nicht zur Sanierung, sprich zum Abriss unter anderem von Wohnhaus, Herbergsgebäude, Stallungen und sechs Bungalows freigeben. Schließlich garantieren Artikel 14 des Grundgesetzes das Eigentum sowie Artikel 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dass der Staat das vor gut zwei Jahren beim Bemühen um eine plötzlich rasche Gefahrenbeseitigung anders sah, kommentierte Monika Böger gestern so: „Da ist mein Verständnis von Recht komplett den Bach ´runtergegangen.“ Und also setzte sie sich zur Wehr, als man sie verhaften wollte, und also sperrte ihr Mann die eigene Grundstückszufahrt ab, um Abrissarbeiten zu verhindern.

Bei dem Polizisten, der bei ihrer Festnahme im Dezember 2009 im Gerangel einen Tritt in den Bauch bekam, entschuldigte Monika Böger sich gestern: „Das war nicht meine Absicht. Ich wollte mich nur befreien.“ Der Mann nickte und Richter Michael Goebel griff wenige Minuten später den Vorschlag des Staatsanwaltes auf. Als alle Beteiligten zustimmten, konnte er die Akte Böger wohl ein für alle Mal und endgültig schließen: „Dann ist die Sitzung beendet.“ Bögers haben inzwischen ein neues Leben im Süden Brandenburgs begonnen, nachdem ihr Traum vom Beherbergungsgewerbe am Knappensee so jäh und unschön endete. Auf ihrem einstigen Grundstück wachsen nach im vorigen Jahr erfolgter Sanierung inzwischen junge Bäume.



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