Was beim Sporttreiben gerade erlaubt ist - und was nicht
Hoyerswerda. Nachdem der Kreissportbund Bautzen und der Oberlausitzer Kreissportbund schon vor geraumer Zeit Vorschläge für die Zulassung von mehr Vereinssport unter den Bedingungen der Covd-19-Pandemie unterbreitet hatten, werben Vertreter beider Organisationen hier für eine Aktion an diesem Wochenende.
Der Landessportbund Sachsen erklärt, mit „#sportvereint“ solle nach Monaten des Stillstandes und der eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten ein Zeichen gesetzt werden. Mit Unterstützung des LSB wollten Sachsens Kreis- und Stadtsportbünde dazu animieren, Präsenz zu zeigen.
Motto: „Zeit für den Neustart“. Der Sportclub Hoyerswerda zum Beispiel hat in diesem Zusammenhang angeregt, von Freitag bis Sonntag einfach so in Sportkleidung unterwegs zu sein beziehungsweise zu spazieren, zu walken oder Rad zu fahren. Der SC wünscht sich Fotos von solchen Aktivitäten.
Das Landratsamt Bautzen hat in diesem Zusammenhang auf die derzeit gültigen Regelungen aufmerksam gemacht:
Grundsätzlich erlaubt sind:
-Kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder auf Außensportanlagen. Lediglich Übungsleiter brauchen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis; nicht älter als 24 Stunden.
-Kontaktfreier Sport für alle Altersgruppen in Gruppen zu höchstens 20 Personen auf Außensportanlagen. Lediglich Übungsleiter brauchen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis; nicht älter als 24 Stunden. Abstände sind stets entsprechend einzuhalten, ggf. sind Bereiche zuzuordnen.
-Die Nutzung von Sportstätten für Sportlerinnen und Sportler, die per Arbeitsvertrag zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet sind und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient für lizensierte Profisportler.
-Die Nutzung von Sportstätten für den Schulsport, für sportwissenschaftliche Studiengänge oder den Dienstsport.
-Die Nutzung für das leistungssportliche Training von Schülerinnen und Schüler in der vertieften sportlichen Ausbildung, sofern sie an der Präsenzbeschulung teilnehmen.
Unter Auflagen erlaubt sind:
-Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen für alle Altersgruppen mit einer Beschränkung der Personenzahl auf rechnerisch 20 qm je Person, Mindestabstand 1,5 Meter und negativem Testergebnis (unter Aufsicht oder in einem anerkannten Testzentrum) und Kontaktdatenerfassung gemäß § 6 SächsCoronaSchVO. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bei Minderjährigen gilt als Nachweis auch die letzte negative Testung in der Schule, sofern sie in der jeweiligen Kalenderwoche erfolgt ist. Wenn kein Test aus der Schule vorliegt, muss ein Test unter Aufsicht oder in einem anerkannten Testzentrum gemacht werden.
-Kontaktsport auf Außensportanlagen in Gruppen von höchstens 25 Personen mit negativem Testergebnis und Kontaktdatenerfassung gemäß § 6 SächsCoronaSchVO.
Trainerinnen und Trainer müssen ebenfalls einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Test vorlegen. Die Tests müssen unter Aufsicht von geschulten bzw. ausgebildeten Personal oder in einem anerkannten Testzentrum erfolgen.
Nicht erlaubt sind:
-Indoorspielplätze oder andere kommerzielle Freizeitaktivitäten sowie grundsätzlich Kontaktsportarten im Innenbereich und Zuschauer. (red)
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