Der Landkreis Bautzen verschärft Corona-Regeln


von Tageblatt-Redaktion

Der Landkreis Bautzen verschärft Corona-Regeln
Grafik: Pixabay

Hoyerswerda/Bautzen. Im Landkreis Bautzen sind am 9. Dezember insgesamt 357 Coronavirus-Neuinfektionen festgestellt worden. Weitere 120 Patienten gelten als genesen. 2.293 Personen sind aktuell infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 540 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Die Anzahl der am Mittwoch am Coronavirus Erkrankten lag in Hoyerswerda bei 184 Personen (5 mehr als am Vortag), in Bernsdorf bei 34 (-14), in Lauta bei 28 (+2), in Wittichenau bei 53 (+5), in der Elsterheide bei 64 (+12), in Lohsa bei 31 (-4) und in Spreetal bei 13 (+1).

Um ein weitgehend einheitliches Vorgehen in Ostsachsen zu gewährleisten, treten im Landkreis Bautzen ab Donnerstag, den 10. Dezember 2020, einige Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen in Kraft. Diese orientieren sich an den Regelungen des Landkreises Görlitz. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in der gesamten Öffentlichkeit angeordnet, sofern sich Menschen begegnen. Alkohol (Abgabe, Konsum) ist in der gesamten Öffentlichkeit verboten und nicht mehr nur auf bestimmten Plätzen.

Eine Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr mit nur wenigen Ausnahmen. Berufliche, schulische und akademische Fortbildungsmaßnahmen sind nur dann gestattet, wenn sie zwingend notwendig sind.

Der genaue Wortlaut der Verfügung kann hier nachgelesen werden. (red)

 

 

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Kommentare zum Artikel:

Wolfgang Heiland schrieb am

Das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit finde ich richtig und nachvollziehbar. Man hätte dies aber besser kommunizieren müssen. Ebenso wie die Durchsetzung der Maskenpflicht. Da geschah und geschieht immer noch viel zu wenig. Mit einer Maske schütze ich mich nicht unbedingt selbst, aber, zumindest teilweise, andere. Dies erwarte ich auch von jedem anderen. Sich darüber hinwegzusetzen, finde ich asozial.
Im Übrigen würde mich mal interessieren, wie man die nächtliche Ausgangssperre begründen kann. Gerade um diese Zeit ist die Wahrscheinlichkeit, jemandem zu begegnen, doch wohl am geringsten. Was also spräche für einen Gang um den Block vorm Schlafengehen!? Diese Regelung geht für mich eindeutig zu weit. Oder sind wir im Bürgerkrieg?

Rita Hertel schrieb am

Hallo Herr Heiland,

lt. Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen vom 09.12.2020 - Allgemeinverfügung, Pkt. 1 „Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird auch unter freiem Himmel täglich im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr im gesamten öffentlichen Raum angeordnet. Dies gilt, wenn sich 2 oder mehr Personen aus mehr als zwei Hausständen begegnen und der Mindestabstand nicht eingehalten wird.“

Ich war heute als Fußgänger in der Altstadt wegen Terminen und zum Einkauf unterwegs. Man trifft kaum Menschen, einige tragen Masken - aber man konnte auch genügend Abstand beim Begegnen halten. Die Maske muss nur getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann!

„… ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft täglich in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr nur zulässig, wenn dies dringend erforderlich ist …“ (Pkt. 7): Ich glaube es geht darum, dass sich nicht z. B. Jugendliche nachts treffen. Diese Regelung finde ich sinnvoll.

Peter Freilich schrieb am

Sehr geehrte Frau Hertel,

ich glaube am ende spielt es überhaupt keine Rolle, ob sich vielleicht Jugendliche nach 22 - 6 Uhr nachts treffen, denn sie können dies auch am Tag tun, wo ist da der Unterschied ?

Und hier stimme ich Herrn Heiland zu, Nachts sind vielleicht 1- höchstens 10 Prozent der Menschen hier unterwegs, hier ist keine Partyhochburg wie Berlin oder Düsseldorf.

Gans dumm gesagt könnt man ja auch meinen, das wenn man schon Nachts mit Ausgangsperre Corona eindämmen will, sollte man dies nicht auch am Tag tun ?

Wolfgang Heiland schrieb am

Sehr geehrte Frau Hertel,
das nächtliche Verlassen der Wohnung zu untersagen empört nicht nur mich, es ist auch Thema der Oppositionsparteien im Sächsischen Landtag. Die Grundrechte aller Bürger sind ein hohes Gut und dürfen nicht einfach einem wilden Aktionismus der Regierenden zum Opfer fallen. Zumal eine Begründung dafür immer noch nicht publiziert wurde. Das geht doch schon sehr weit in Richtung Polizeistaat. Was die Maskenpflicht anbetrifft, so werden Abstände leider auch nicht eingehalten, wenn dies möglich ist.

Silvana Wels schrieb am

Einen schönen guten Tag an alle. Zu erst einmal kann ich es nicht verstehen, WARUM Friseure ihre Läden auf lassen dürfen und staatlich anerkannte Fußpfleger / innen und Podologen ihre Läden schließen mussten, obwohl die Hygienestandards weit besser sind als in den Friseurläden. Das mit den Masken finde ich gut, aber was ich echt nicht verstehen kann, ist, dass immer gesagt wird, es gibt ein Bußgeld, wenn die Masken nicht ordnungsgemäß angelegt ist. WARUM wird dieses Bußgeld nicht gleich eingefordert ------ WARUM nur eine Verwarnung??? Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Leute die Maske nur unvollständig tragen oder manche sogar gar nicht. Setzt das endlich durch bei den Ordnungsämtern das der- oder diejenigen das Bußgeld gleich und vor Ort bezahlen müssen ohne wenn und aber. Ich wünsche mir auf jeden Fall, dass alle weiterhin gesund bleiben und auf sich Acht geben, damit wir alle ein besinnliches Weihnachten haben werden.

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