Denkmalamt empfiehlt Wiederbebauung
Hoyerswerda. Anstelle des 2021 abgerissenen Hauses Dameraustraße 1 - 7 im WK I sollte es über Kurz oder Lang einen Neubau geben. So kann man eine Anregung des sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege im Zusammenhang mit der angekündigten Denkmalschutzgebietsatzung für das älteste Viertel der Neustadt verstehen. Landeskonservator Alf Furkert sagt:
Aus denkmalfachlicher Sicht steht beim Wohnkomplex I neben der Erhaltung der Bauten die städtebauliche Struktur im Vordergrund, deren durch Abriss entstandene Lücken perspektivisch baulich wieder geschlossen werden sollten, um die ursprünglich vorhandene städtebauliche Anlage wiederherzustellen.
Für die in Rede stehende Satzung lässt das Gesetz laut Furkert ein Jahr Zeit. Man wolle noch 2024 mit der Stadt über einen Zeitplan, Zuständigkeiten, die Fläche des Denkmalgebietes, genehmigungspflichtige Maßnahmen und nächste Schritte sprechen. (red)
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