Denkmalamt empfiehlt Wiederbebauung
Hoyerswerda. Anstelle des 2021 abgerissenen Hauses Dameraustraße 1–7 im WK I sollte es über Kurz oder Lang einen Neubau geben. So kann man eine Anregung des sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege im Zusammenhang mit der angekündigten Denkmalschutzgebietsatzung für das älteste Viertel der Neustadt verstehen. Landeskonservator Alf Furkert sagt:
Aus denkmalfachlicher Sicht steht beim Wohnkomplex I neben der Erhaltung der Bauten die städtebauliche Struktur im Vordergrund, deren durch Abriss entstandene Lücken perspektivisch baulich wieder geschlossen werden sollten, um die ursprünglich vorhandene städtebauliche Anlage wiederherzustellen.
Für die in Rede stehende Satzung lässt das Gesetz laut Furkert ein Jahr Zeit. Man wolle noch 2024 mit der Stadt über einen Zeitplan, Zuständigkeiten, die Fläche des Denkmalgebietes, genehmigungspflichtige Maßnahmen und nächste Schritte sprechen. (red)
Kommentare zum Artikel:
Thomas Häntschke schrieb am
Neben dem obigen Zitat ist es, m. M. n., noch wichtig, hier weitere Aussagen, welche im Tageblatt-Artikel „Denkmalschutz im WK I: Gibt es sogar Neubau?“ (29.10.2024, S. 13) nachzulesen sind, anzuführen, da ja nicht alle der Hoyte24-Leserschaft das Hoyerswerdaer Tageblatt beziehen bzw. wissen, dass es diesen von mir erwähnten Artikel gibt.
>>Der Landeskonservator ist zunächst einmal froh, dass die zur Diskussion stehenden Häuser vorerst nicht dem Abrissbagger zum Opfer fallen. „Die Stadtverwaltung Hoyerswerda hat erklärt, die beiden ursprünglich zum Abriss vorgesehenen Wohnblöcke Günter-Peters-Straße 1–7 und Brigitte-Reimann-Straße 2–8 zu erhalten und zu entwickeln, so dass sie in einen baulich besseren Zustand versetzt werden. Damit würde das Quartier des WK I insgesamt weiter aufgewertet.“<<
Für mich zeigt der jetzige Stand jedenfalls, dass der Abriss des Wohnblocks Dameraustraße 1–7 ein großer Fehler war.
Der gesamte Erhalt der Wiege der Hoyerswerdaer Neustadt hätte von Anfang an als Denkmal im Vordergrund stehen müssen.
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.