Das Landratsamt mahnt Kontrollen an
Hoyerswerda. Das Landratsamt Bautzen weist darauf hin, dass Angebote und Einrichtungen, wo die sogenannten 3-G-Regeln gelten, die entsprechenden Nachweise auch kontrollieren müssen. Anlass für die Mahnung: Es gebe Hinweise, dass Restaurants oder Cafés vereinzelt auf Kontrollen verzichten würden.
Dies sei als Ordnungswidrigkeit einzustufen und könne ein Bußgeld von bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Nachweise sowohl für Impfungen gegen Covid-19 wie auch für entsprechende Tests oder für eine Genesung von der Krankheit seien sowohl in digitaler- wie auch in Papierform gültig.
Im Falle einer Genesung könnten entweder eine Bescheinigung des Gesundheitssamtes oder ein positiver PCR-Test vorgezeigt werden. Letzterer gilt frühestens 28 Tage nach dem Untersuchungsdatum und maximal sechs Monate. (red)
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