Wichtig für den zweiten Wahlgang der Landratswahl
Bautzen. Wer für den ersten Wahlgang der Landratswahl Briefwahlunterlagen beantragt hatte, muss das für den zweiten Wahlgang am 3. Juli nicht erneut tun. „Die Briefwahlunterlagen werden von Amts wegen erneut an die Wahlberechtigten gesendet“, so das Landratsamt.
Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist für diejenigen nur mit dem zugesandten Wahlschein möglich. Wer zur ersten Wahl im Wahllokal seine Stimme abgegeben hat, kann bis 1. Juli für den zweiten Wahlgang Briefwahl bei seiner/ihrer Gemeinde beantragen.
Die Unterlagen werden voraussichtlich ab 23. Juni versendet. Wahlbenachrichtigungen werden nicht erneut verschickt. Es werden die bereits zugestellten Wahlbenachrichtigungen genutzt. Sind diese nicht mehr vorhanden, kann die Stimmabgabe im Wahllokal mit dem Personalausweis erfolgen. (red)
Kommentare zum Artikel:
Ando Tillack schrieb am
Wenn mich nicht alles täuscht, wird hier bei den Kandidaten unterschiedlich intensiv Werbung betrieben.
Kostet das eigentlich auch Geld?
Viel Werbung kostet wahrscheinlich viel Geld....
Wie wäre eine Rededuell oder Reglementierung des maximalen Werbebudgets, um Chancengleichheit zu fördern?
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