Corona-Bußgelder bleiben nicht in Hoyerswerda


von Tageblatt-Redaktion

Corona-Bußgelder bleiben nicht in Hoyerswerda
Verstöße dagegen werden teuer - auch wenn's nicht ausdrücklich auf dieser Warntafel wie hier an Hoyerswerdas Lausitzer Platz, steht. Foto: Ralf Grunert

Hoyerswerda. Sachsens Coronaschutzverordnung sieht harsche Bußgelder vor für Verstöße gegen das Masken-Gebot: Wer seine FFP2- oder OP-Maske falsch oder gar nicht trägt, zahlt, wenn er ertappt wird, 100 Euro. Auch die kommunalen Ordnungsbeamten sind angehalten, Sünder ihrer Strafe zuzuführen.

Doch weil sie besten (schlimmsten)falls Verwarngelder bis zu 55 Euro verhängen dürfen, die Corona-Bußgelder aber in die Zuständigkeit des Landkreises (Bautzen) fallen, können sie in diesem Falle nur Anzeigen schreiben und an den Landkreis weiterleiten - und der behält bei erfolgreicher Beitreibung auch die Gelder ein.

Geht es gar um (weit höher sanktionierte) Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, übernimmt die Staatsanwaltschaft, in letzter Konsequenz die Bundeskasse. In jedem Falle bleibt als Quintessenz: Hoyerswerda (wie auch jede andere Kommune, es sei denn, sie ist kreisfrei) "erbt" nichts aus den Corona-Bußgeldern. (red)

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