Bundeswehr-Standort wird "Kleinstadt"
Straßgräbchen. Ein Jahr, nachdem das Verteidigungsministerium am 21. Dezember 2023 entschieden hat, ein Logistikbataillon im Ort anzusiedeln und neun Monate nach einem Besuch von Verteidigungsminister Boris Pistorius (Zweiter von rechts) vor Ort, laufen die Vorbereitungen bisher eher im Hintergrund. Bernsdorfs Bürgermeister Harry Habel sagt, Anfang Dezember habe es das letzte Gespräch gegeben:
Da wurde uns erstmals gezeigt, was hier entstehen soll. Das wird eine Keinstadt.
Habel zufolge geht man jetzt von ungefähr tausend sogenannten Dienstposten aus. Er rechne damit, dass viele anfänglich pendeln, sich langfristig aber vor Ort niederlassen würden. Einen genauen Zeitplan kennt der Bürgermeister nicht. Habel denkt aber, 2031 sei eine Inbetriebnahme realistisch. (red)
Kommentare zum Artikel:
Steffen Trentzsch schrieb am
Da sollte man erstmal für eine vernünftige Infrastruktur sorgen, wie zum Beispiel S-Bahn nach Dresden, Ausbau B 97. Bis jetzt nur große Volksreden. Aber passiert ist nichts.
Reinhard Ständer schrieb am
Die armen Pendler! Da es in diese "Kleinstadt" wohl keinerlei Bus- und Bahnverkehr geben wird, weder von Dresden, Kamenz noch von Hoyerswerda, ist man auf ein Auto angewiesen. Und damit volle Straßen. Besonders Hoyerswerda könnte mit seinen vielen leerstehenden Wohnungen davon profitieren, wenn es eine ausreichende ÖPNV-Verkehrsanbindung geben würde.
Alexander Hallmann schrieb am
Für die Bundeswehr sind andere Vermögen bereit – wenn es kommt, geht das alles ganz schnell, weil dafür Gelder da sind und nicht ewige Wege braucht😉
Andreas Müller schrieb am
Leider dauert auch das Bauen bei/durch die Bundeswehr einige Jahre. Bis zur Eröffnung der neuen Dienststelle werden die Anbindungen – zum Beispiel ÖPNV auch fertig sein. Zum Thema Wohnungen in Hoyerswerda: Ich glaube nicht, dass in 2031 noch genügend freie Wohnungen für die Soldaten vorhanden sind. Da wird eher neu gebaut. Frohes Fest!
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.