Bundestag hebt Karsten Hilses Immunität auf


von Tageblatt-Redaktion

Bundestag hebt Karsten Hilses Immunität auf
Foto: Gernot Menzel

Lohsa. Ein Antrag zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den örtlichen Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse (AfD) hat das Parlament am Donnerstagabend passiert. Außer der AfD stimmten alle anderen Fraktionen zu. Der Antrag aus dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung lautete wörtlich:

Der Bundestag wolle beschließen: Die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Karsten Hilse gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 9. Dezember 2021 – II B 1 zu 1044/1E (264) - 21 211/2021 - wird erteilt.

Aus der Pressestelle des Bundestages heißt es, für ein Ermittlungsverfahren sei so ein Beschluss nicht nötig, wohl aber für Durchsuchungsmaßnahmen, Anklageerhebung oder den Erlass eines Strafbefehls. Im Interesse des Abgeordneten werde der Straftatvorwurf nicht öffentlich gemacht.

Laut Presseberichten geht es aber um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, konkret um einen Vorfall vom November 2020, als Hilse in Berlin mit Polizisten aneinandergeriet. Bis zu seiner erstmaligen Wahl in den Bundestag 2017 war der heute 57-Jährige selbst als Polizist tätig. (red)

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