Bojen und Drohnen überwachen Knappensee
Knappensee. In dem von der Rutschung am 11. März betroffenen Abschnitt am Ostufer des Knappensees ruhen die Sanierungsarbeiten bis auf Weiteres. In den anderen Bereichen wurde der zwischenzeitliche Baustopp aufgehoben. Dort zeichnet sich ab, dass die Sanierung im kommenden Frühjahr abgeschlossen werden kann.
„Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass nicht weitere Abbrüche stattfinden könnten“, erklärte der LMBV-Abteilungsleiter Karsten Handro jetzt im Lohsaer Gemeinderat. Zur Sicherheit wurde entlang des Strandes in Groß Särchen ein Wall aus Bigbags errichtet, der das Ufer vor den Auswirkungen einer möglichen Schwallwelle schützen soll.
Auf dem Gewässergrund im Bereich des entstandenen Rutschungstrichters wurden Bojen eingebracht, um zu sehen, ob sich der Seeboden noch bewegt. Mittels Drohnen wird das Ufer beobachtet.
Bis zum kommenden Frühjahr soll nun erst einmal eine Planung vorgelegt werden, wie die Sanierung der Ostböschung erfolgen kann. Daher ist ein Sanierungsende am Knappensee derzeit auch nicht absehbar. (red)
Kommentare zum Artikel:
Werner Petrick schrieb am
Nach 10 Jahren Bauzeit ist nichts fertig und nun soll noch ein Jahr geplant werden. Die Unfähigkeit der Akteure ist zum heulen.
Roland Grzelak schrieb am
Ich frage mich jetzt ernsthaft, warum Zehntausende Millionen versenkt werden, wenn der Stand nach dieser Sanierung, wie der vor der Sanierung sein wird. Was ist hier eigentlich los?
"Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass nicht weitere Abbrüche stattfinden könnten“, erklärte der LMBV-Abteilungsleiter Karsten Handro jetzt im Lohsaer Gemeinderat"
Erklären Sie mir das, als wenn ich 10 Jahre alt wäre, oder was verstehe ich hier nicht!
Was sind hier für Steuergeld-Versenker am Werk. Aber es gehört denen ja nicht, da kann man ja alles verballern.
Mein Vater hat gesagt, wenn jemand betrügt oder schwindet, ist es ein Verbrecher!! Roland Grzelak
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.