Bewährungsstrafe für Diebstahl verhängt
Hoyerswerda. Zu einer Bewährungsstrafe ist jetzt am Amtsgericht ein 40-Jähriger aus der Neustadt wegen Diebstahls verurteilt worden. Er soll im Mehrfamilienhaus in Klein Neida, in dem seine Ex-Freundin wohnt, einer Nachbarin erst einen stecken gelassenen Schlüssel gestohlen haben, um dann mehrfach in der Wohnung Geld und Gegenstände mitgehen zu lassen.
Der einschlägig vorbestrafte Mann stritt das zwar ab, das Schöffengericht glaubte ihm aber nicht. Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass das Diebstahlsopfer irgendwann bemerkte, dass jemand in die Wohnung kam, aber das Schloss nicht austauschte, um den Täter auf frischer Tat filmen lassen zu können. Das sei leichtfertig gewesen, so das Gericht.
Die Verurteilung stützte sich unter anderem auf die Aussage eines Nachbarn aus dem Haus, der versicherte, gesehen zu haben, wie der Mann aus der besagten Wohnung kam. (red)
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