Besucher-Testpflicht nicht mehr für alle
Hoyerswerda. Abweichend von dem, was das Seenland-Klinikum noch vor einer Woche bezüglich Betretungs-Regeln für Besucher mitgeteilt hat, gilt die Pflicht zum Nachweis eines aktuellen, negativen Sars-CoV-2-Tests ab Montag nicht mehr für alle. Das Krankenhaus verweist zur Begründung auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen.
Auf dieser Basis kann man einer Mitteilung zufolge von kommender Woche an alternativ zum Test-Ergebnis auch einen Impf- oder Genesungs-Nachweis vorlegen. Laut Infektionsschutzgesetz (§ 22a) gilt man (mit Ausnahmen) nach mindestens zwei Impfungen als geimpft und als genesen, wenn ein positiver Testnachweis nicht älter als 90 Tage ist.
Das Krankenhaus weist darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher weiterhin eine FFP2-Maske tragen müssen und jeder Patient nach wie vor nur einmal am Tag einen Gast empfangen darf. Ausnahme-Regelungen gibt es für die Intensiv-, die Palliativ sowie die Geburts- und Kinderstation. (red)
Kommentare zum Artikel:
Lars Fähr schrieb am
Frage, muss man weiter ein Test machen wenn man Stationär aufgenommen wird oder entfällt dies auch damit???
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.