Beschränkungen gegen Viren-Ausbreitung gelten länger


von Tageblatt-Redaktion

Beschränkungen gegen Viren-Ausbreitung gelten länger
Ein Sars-Coronavirus2 unterm Mikroskop. Foto: Robert-Koch-Institut

Hoyerswerda. Wie bereits erwartet worden war, hat das Land Sachsen im Bemühen, Covid-19 einzudämmen, die Gültigkeitsdauer der vor neun Tagen in Kraft getretenen Regelungen über ein Verbot des Verlassens des eigenen Hauses ohne triftige Gründe verlängert. Ursprünglich sollten sie am Sonntag ablaufen. Nun kommen noch einmal zwei Wochen hinzu – bis zum 20. April.

Anstelle der bisherigen Allgemeinverfügung vom 22. März gesetzt wird eine Rechtsverodnung, die auch Bußgelder und Strafen enthält. Die Allgemeinverfügung vom 20. März über die Schließung von Geschäften und die Absage von Veranstaltungen behält ihre Gültigkeit – ebenso bis 20. April.

Die Polizei geht unterdessen verstärkt gegen Menschen vor, die sich entgegen den Bestimmungen zu Feiern treffen. Wie mitgeteilt wird, gab es in der Nacht von Montag zu Dienstag eine Anzeige wegen lauter Musik aus einer Wohnung im WK V. Ein 28-Jähriger habe sieben Besucher gehabt. Man habe sie nach Hause geschickt und Strafanzeigen erstattet.

Auf Basis der Entscheidung des Landes Sachsen, dass Lebensmittel, Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf unter freiem Himmel vom 1. April an wieder verkauft werden dürfen, hat die Stadt Hoyerswerda ab morgen Wochenmärkte wieder erlaubt – und bittet um die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern zu anderen Marktbesuchern.

In seinem täglichen Lagebericht zur Covid-19-Pandemie spricht der Kreis Bautzen von aktuell 180 bekannten Fällen. Abzüglich 17 genesener Patienten sowie eines Verstorbenen sind damit 162 derzeit Erkrankte registriert. (red)

Themen in dieser Meldung


Zurück

Einen Kommentar schreiben

Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.

Was ist die Summe aus 5 und 2?