Begrüßungsgeld für Babys
Hoyerswerda. Seit Jahresbeginn ist in der Stadt eine Richtlinie in Kraft, die die Zahlung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene vorsieht. Auf Grundlage dieser Richtlinie wird für jedes ab dem 1. Juli 2017 geborene Kind eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 250 Euro gewährt, teilt die Stadtverwaltung mit. Allerdings müssen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten die finanzielle Zuwendung beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind im Haushalt seiner Sorgeberechtigten lebt und dass diese ihren Hauptwohnsitz in Hoyerswerda haben müssen und zwar seit mindestens drei Monaten vor der Geburt des Kindes und ohne Unterbrechung bis zum Tag der Antragstellung.
Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt in zwei Raten von je 125 Euro. Die erste Rate wird nach Beantragung innerhalb von zwei Monaten nach der U 5 (die Untersuchung ist zwischen 5. und 8. Lebensmonat des Kindes fällig) oder bis Ende des neunten Lebensmonats ausgezahlt. Die Beantragung der zweiten Auszahlung muss innerhalb von zwei Monaten nach der U 6 oder bis Ende des 14. Lebensmonats erfolgen. Zusammen mit dem Antrag sind der Personalausweis, die Geburtsurkunde des Neugeborenen sowie die Nachweise über die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen vorzulegen.
Die Anträge auf das Begrüßungsgeld sind im Bürgeramt, Dillinger Straße 1, 02977 Hoyerswerda, erhältlich bzw. stehen auf der Homepage der Stadt Hoyerswerda zum Download bereit. Rückfragen sind unter G 03571 456347 möglich. (red)
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