Baurecht für weitere Freizeit-Anlagen am See
Lohsa. Im Strandbereich des Dreiweiberner Sees können jetzt Stellplätze für Wohnmobile und zusätzliche Pkw-Parkplätze geschaffen werten. Die Regelungen dazu sind Bestandteil einer Änderung des gültigen Bebauungsplans für das Gebiet im Bereich Strand, Netto-Markt und Wohngebiet Am See, der vor ein paar Tagen Rechtskraft erlangt hat.
Die Gemeinde Lohsa hatte seit 2015 daran gearbeitet. Damals hatte Unternehmer André Jakubetz, der Eigentümer der Gastro-Pyramide, im Gemeinderat Pläne für die Parkplätze und den Caravan-Stellpatz sowie für eine Feriensiedlung mit einer Aktivitäts- und Freizeitfläche vorgestellt.
Aus dem Rathaus heißt es, es gehe neben einer Anpassung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen an den Bestand auch um die künftige Nutzung für Tourismus und Freizeit. Erlaubt sind Gebäude und Anlagen für den Fremdenverkehr, die Versorgung, für sportliche Zwecke und für Service-Leistungen. (red)
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