Baupflicht bleibt


von Tageblatt-Redaktion

Baupflicht bleibt
Archivfoto: Uwe Schulz

Das Haus Friedrichsstraße 22 in Hoyerswerda (hinter dem Baum) ist seit 2008 Geschichte. An seiner Stelle müssen die Grundstückseigentümer aber bis 2023 einen Neubau errichten.

Der Stadtrat bestätigte jetzt eine entsprechende Vereinbarung mit den Eigentümern, die den Neubau zur Bedingung für den Abriss macht. Denn im Sanierungsgebiet gab es dazumal erhebliche Bauchschmerzen wegen der Beseitigung eines sanierungsfähigen Hauses.

Im Januar hatten die Eigentümer nun einen Antrag gestellt, von der Neubaupflicht entbunden zu werden. Der Stadtrat folgte nun den Argumenten der Verwaltung, wonach das nicht infrage kommt. (red)



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