Baden erlaubt auch ohne Rettungsschwimmer

Hoyerswerda. Nach der Irritation der Stadt Görlitz, ob denn nun an einem Badestrand Rettungsschwimmer eingesetzt werden müssen oder nicht, hat sich die Stadt Hoyerswerda vorsichtshalber beim Kommunenversicherer Kommunaler Schadensausgleich (KSA) nach dessen Sicht auf die Dinge erkundigt.
Aktuelle Rechtsauffassung ist, dass Badestellen ohne bädertypische Ausstattung wie Badeinseln oder Sprunganlagen nicht durch Rettungsschwimmer abgesichert werden müssen. Das trifft auf nahezu alle Badestellen im Lausitzer Seenland zu.
Auch die geplante Erschließung des Scheibe-Sees durch die Stadt Hoyerswerda macht aus den Badestellen am Westufer noch kein aufsichtspflichtiges Bad. (red)
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