Auto überschlägt sich am Knappensee


von Tageblatt-Redaktion

Groß Särchen. Ein Auto hat sich am Sonntagabend am Knappensee auf der Bundesstraße 96 überschlagen. Die Polizei sagt, dem Fahrer sei nichts passiert. Der 32-Jährige habe zuvor bei einem Ausweichmanöver zwischen Groß Särchen und Maukendorf die Kontrolle über den Pkw verloren.

Er sei hinter einem Wagen hergefahren, der verkehrsbedingt abgebremst habe. Und weil der Abstand zu gering schien, lenkte der 32-Jährige nach links. Daraufhin sei sein Auto von der Straße abgekommen. Der Sachschaden liege bei 15.000 Euro. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Max Paul schrieb am

Zum Glück ist dem Fahrer nichts schlimmes passiert und ich hoffe, es lag nicht am Winterdienst! Denn der steckt in den Startlöchern … nur schon seit Samstagmorgen fest … schauen wir mal, wann er sich für die Zukunft befreien kann!

Jens Liebig schrieb am

Hallo Herr Paul,

wie kommen Sie auf den Winterdienst? Ich lese, dass der Abstand zum Vordermann zu gering erschien. Wenn es glatt ist, muss man eben einen größeren Abstand zum Vordermann lassen. Nach der Beschreibung hier trägt doch eindeutig der Verunfallte die Schuld.

Max Paul schrieb am

Ob der Unfall aufgrund mangelndem Abstand oder Unaufmerksamkeit oder evtl. der Straßenverhältnisse passiert ist, wissen nur die Beteiligten und die Polizei.
Um 5 Uhr früh, auf meinem Weg zur Arbeit über die Bundesstraße, waren die Straßen glatt und mittags auf dem Heimweg nicht viel besser!

Jens Liebig schrieb am

Hallo Herr Paul,
Sie waren es, der den Winterdienst kritisiert hat. Haben Sie etwa nähere Kenntnisse zu dem Unfall?
Übrigens: Haben Sie in der Fahrschule nicht gelernt, dass man seine Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen muss? Wenn man trotz Glätte nicht die Geschwindigkeit reduziert und den Abstand zum vorausfahrenden Auto erhöht, ist man selbst Schuld, wenn man nicht rechtzeitig zum Stehen kommt. Vielleicht lag es ja auch an den Reifen? Warum konnte denn der Auffahrende so viel schlechter bremsen als der Vorausfahrende?

Max Paul schrieb am

Die winterdienstlichen Pflichten von kommunalen Bauhöfen sind in den Straßengesetzen der einzelnen Bundesländer und der von der Rechtsprechung entwickelten Verkehrssicherungspflichten geregelt. So hat laut Bundesgerichtshof (BGH) jeder, der einen Verkehr eröffnet oder zulässt, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen, das heißt, er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um die aus einer Gefahrenquelle resultierenden Schäden zu verhindern (BGH, VersR 1985, 568)

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