Aufkleber gilt auch für Wahlwerbung


von Tageblatt-Redaktion

Aufkleber gilt auch für Wahlwerbung
Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Auch politische Parteien im Wahlkampf müssen Briefkastenaufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung!“ respektieren und sich entsprechend verhalten. Die Verbraucherzentrale Hoyerswerda erklärt auf Grund einer Beschwerde aus der Stadt mit Verweis auf einschlägige Gerichtsurteile, ein Unterlassungsanspruch bestehe immer, wenn erkennbar sei, dass der Einwurf von Werbematerial unerwünscht ist.

Wer trotz eines entsprechenden Aufklebers am Briefkasten Werbung von politischen Parteien erhält und sich daran stört, der sollte sich nach Empfehlung der Verbraucherschützer an den jeweiligen Bezirks- oder Landesverband der betreffenden Partei wenden und diesen „unmissverständlich auffordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen“. Das zugrunde liegende Präzedenzurteil (9 U 1066/00) hat 2001 das Kammergericht Berlin erlassen. (red)

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