Auf der Schulbaustelle darf gewerkelt werden


von Tageblatt-Redaktion

Auf der Schulbaustelle darf gewerkelt werden
Foto: Gernot Menzel

Hoyerswerda. „Lärmende Arbeiten im Wohngebiet an einem Feiertag sind nicht genehmigungsfähig“, hieß es vergangene Woche aus der Landesdirektion Sachsen, nachdem am Reformationstag eben solche lärmenden Arbeiten auf der Baustelle der Oberschule im WK I durchgeführt worden waren.

Gearbeitet werden darf an Feiertagen aber sehr wohl. Voraussetzung ist eine Ausnahmegenehmigung. Eine solche wurde für den morgigen Buß- und Bettag auch tatsächlich erteilt, wie aus dem Hoyerswerdaer Rathaus zu erfahren war.

Eine Firma darf Bodenbelagsarbeiten durchführen, allerdings keine lärmenden Tätigkeiten, so der ausdrückliche Hinweis. Vorgesehen sei eine Bearbeitung des Untergrunds mit Spachtelmasse und eine Grundierung. Schleifarbeiten wie am Reformationstag dürfte es also nicht geben. (red)

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