Auf dem Weg zur Oberbürgermeisterwahl

Hoyerswerda. Am 14. Mai wurde durch die Stadt Hoyerswerda die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl bekanntgemacht. Die Wahl ist frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltag bzw. erste Wahlgang ist am 6. September. Der eventuelle zweite Wahlgang findet am 20. September statt.
Wahlvorschläge können ab dem 15. Mai durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber eingereicht werden. Das ist bis zum 2. Juli um 18 Uhr möglich. Dazu muss eine Erklärung jedes Bewerbers vorliegen, mit der er dem Wahlvorschlag zustimmt. Außerdem muss der jeweilige Vorstand unterzeichnen.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet bis spätestens 10. Juli über die Zulassung bzw. Zurückweisung der Wahlvorschläge. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden bis zum 7. August bekanntgegeben. (red)
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