Allgemeine See-Freigabe für Boote und Schiffe


von Tageblatt-Redaktion

Allgemeine See-Freigabe für Boote und Schiffe
Foto: TB-Archiv / Sabine Larbig

Boxberg. Schiffe und Boote sowohl mit wie auch ohne Motor können ab 1. April durch jedermann über den Bärwalder See geschippert werden. Das Land Sachsen, speziell dessen Landesdirektion, hat mit zwei Allgemeinverfügungen die rechtlichen Voraussetzungen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Sees im Rahmen des Wasser- und Schifffahrtsrechts geschaffen.

So steht das in einer jetzt von der Behörde verbreiteten Erklärung. Die Gemeinde Boxberg und private Investoren hätten damit nun Planungssicherheit bei der Entwicklung weiterer Tourismus-Angebote. Die Genehmigung enthält allerdings Ausnahmen auf Basis von Natur- und Artenschutzrecht.

Nicht nutzbar sind demzufolge die auch bisher schon gesperrte trapezförmige Fläche in der Seemitte, die Westbucht nördlich von Uhyst sowie die Ostbucht südlich des Boxberger Strandes. Überdies wurden zeitliche Einschränkungen verhängt.

Von November bis März gelte eine ganztägige Sperrung, im April, Mai und Oktober von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Von Juni bis September gibt es solche zeitlichen Regelungen hingegen nicht. (red)

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