Urteil pro Wittichenau


von Tageblatt-Redaktion

Urteil pro Wittichenau
Foto: Archiv

Dresden. Im Abwasser-Rechtsstreit zwischen der Stadt Wittichenau und der Gemeinde Lohsa zur Kündigung eines Einleitvertrages hat das Verwaltungsgericht Dresden der Klage der Stadt Wittichenau stattgegeben. Der Gemeinde Lohsa stand weder ein ordentliches noch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, heißt es. Sie hatte den Vertrag zum 30. Juni 2015 gekündigt.

Der Einleitvertrag war 1998 zwischen der Stadt Wittichenau und der Rechtsvorgängerin der Gemeinde Lohsa, der Gemeinde Knappensee, geschlossen worden. Die Stadt Wittichenau verpflichtete sich darin zur Aufnahme, Ableitung und Behandlung von Abwasser aus dem Entsorgungsgebiet eines Teils der Gemeinde Knappensee sowie des Territoriums des Zweckverbandes „Ferienpark Knappensee“. Im Gegenzug beteiligte die Gemeinde Knappensee sich an den Kosten der Kläranlage in Neudorf-Klösterlich (Foto).

Die Koblenzer und Groß Särchener Abwässer werden mittlerweile in der Kläranlage in Bergen entsorgt. Die Verwaltungsspitze in Wittichenau geht davon aus, dass nun theoretisch der entsprechende Betrag durch die Gemeinde Lohsa zu leisten wäre. Aus Lohsa war nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung keine Stellungnahme erhältlich. (red)

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