Abschied von der Schule eingeläutet


von Tageblatt-Redaktion

Abschied von der Schule eingeläutet
Foto: privat

Oßling. „Unschuldig und trotzdem zehn Jahre gesessen“ – mit dieser nicht ganz ernst gemeinten Bemerkung sowie mit Mund-Nase-Schutz hat sich die diesjährige Abschlussklasse der örtlichen Mittelschule vom Unterricht verabschiedet.

Lehrerin Daniela Jawinski meldet, die übliche Motto-Woche vor den Prüfungen sei abgespeckt worden. Es habe aber dennoch lustige Kostümierungen gegeben, etwa am Berufetag, am Geschlechtertauschtag und am Kindheitsheldentag. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Peter Freilich schrieb am

ECHT jetzt, was soll das denn sein. Laut CoronaRegeln-Sachsen,

§ 2 Grundsätze
(1) Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die physisch-sozialen Kontakte
zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und die zulässigen Kontakte möglichst konstant und klein zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten und sind weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten.

Also 1,5 Meter sehe ich hier überhaupt nicht, bei niemandem. Und wir vergessen leider, das auch mit Mund-Nasen-Bedeckung dieser Abstand einzuhalten ist!!!!! Ja und ich weiß, das Corona zZ nicht expliziert in Deutschland ist, aber warten wir mal die Delta- Variante ab, die in Großbritannien gerade die Runde macht. Und dann genau wird es wichtig sein, diese Regeln einzuhalten.

Gernot Menzel schrieb am

Auszug aus den Bestimmungen des SMK für Schulen und Kitas vom 10.05.2021:
[...] Ab Klassenstufe fünf müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte wie bisher eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil, auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. [...]
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/10/regeln-fuer-schule-und-kita-wenn-die-bundesnotbremse-nicht-mehr-gilt/
Nach meinem Verständnis gilt demnach auf dem Außengelände Abstand ODER Maske (falls der Abstand nicht eingehalten werden kann, wie auf dem Foto).
Und bevor zukünftige Fotos neuerliche Proteste hervorrufen, hier die Ergänzung vom 8. Juni:
[...] Liegt die regionale Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35, müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal im Schulgebäude keine Masken mehr tragen. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95) wird jedoch empfohlen. [...]
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/06/08/faq-schulbetrieb/

Peter Freilich schrieb am

"Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird."

Und Fehler gefunden ? Herr Menzel! So unfreundlich wie immer. Schauen sie doch noch einmal auf das Foto und schreiben mir, was genau die 5 (fünf) linken Schüler falsch machen.

"Und bevor zukünftige Fotos neuerliche Proteste hervorrufen", sollte man darauf (zumindest beim Foto machen) achten, das so ein Fehler nicht wieder öffentlich wird. Wenn schon in diesem Zusammenhang, dann macht doch wenigstens gestellte Fotos. Ist ja wohl nicht so schwer.

Ja, seit dem 08.06.21 ist mal wieder etwas neues, ja punkt aus und fertig.

Einen schönen Sonntag wünsche ich ihnen noch Herr Menzel und bleiben sie Gesund.

(denn ich finde, egal was ist, man sollte sich gefälligst höflich ansprechen, ist ganz einfach und hat man gelernt bekommen)

Mirko Kolodziej schrieb am

Sehr geehrter Herr Freilich, aus reiner Neugier: Warum tun Sie hier, was Sie hier tun? Mirko Kolodziej, Redaktion

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