Zeißiger Tankstelle bleibt für immer geschlossen

Seit drei Jahren ist die GO-Tankstelle in Zeißig an der B 96 stillgelegt. Und praktisch jeder, der vorbeifährt, fragt sich, was damit passieren soll und ob vielleicht wieder eine Tankstelle eröffnet. Dirk Rolka, dem das Grundstück gehört, hätte sogar einen potenziellen Pächter an der Hand. GO wollte die Tankstelle gleich 2007 abreißen. Rolkas verhinderten das. Doch Ende 2011 läuft der Pachtvertrag ohnehin aus. Wenn bis dahin kein Pächter gefunden ist, muss GO alles abreißen. So will es wohl der Vertrag. Und so dürfte es nun auch kommen. Denn eine Tankstelle wird an dieser Stelle nie wieder eine Betriebserlaubnis bekommen.
„Die ehemalige Tankstelle ist aus Gründen des Trinkwasserschutzes nicht wieder in Betrieb zu nehmen“, sagt Landratsamtssprecher Gernot Schweitzer nach Rücksprache mit dem Umweltamt. Zwar lag die Tankstelle zum Zeitpunkt der Errichtung außerhalb des seit 1975 bestehenden Wasserschutzgebietes Zeißig. Allerdings wurde das gerade ausgeweitet. Jetzt liegt das Grundstück in der Schutzzone III A. Die entsprechende Rechtsverordnung ist am 31. Juli im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden. Damit ist sie rechtskräftig. Grund für die Neuausweisung, so Gernot Schweitzer, war das Erfordernis der Anpassung des Trinkwasserschutzgebietes an die aktuellen rechtlichen und fachlichen Grundlagen.
Schutzziel der Schutzgebietsverordnung ist demnach das Verhüten jeglicher Verunreinigung des Wassers. Daher verbietet die neue Schutzgebietsverordnung die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen. Im konkreten Fall wäre offenbar sogar die Betriebserlaubnis einer bestehenden Tankstelle erloschen.
Dirk Rolka ist über die Aussage des Umweltamtes natürlich alles andere als glücklich. „Wir sind schwer bemüht, eine Nachnutzung zu finden.“ Als Unternehmer hatte er sich hierbei auch mehr Unterstützung seitens der Stadt erhofft.
Doch das Landratsamt als übergeordnete Instanz lässt keinen Zweifel: „Insgesamt überwiegt demnach das Interesse der Allgemeinheit an der Versorgung mit reinem Trinkwasser die Interessen des Einzelnen an der Ausübung eines Gewerbebetriebes an dem hier betrachteten Standort.“
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