Zahltag im Sanierungsgebiet II
Man hört es immer wieder: Hoyerswerdas Altstadt ist schön. Dass es hier einen so hohen Grad an saniertem Wohnraum und erneuerten Straßen gibt, liegt zum großen Teil daran, dass in den 1990er Jahren zwei Sanierungsgebiete ausgewiesen wurden. Das meiste ist geschafft. Als Erstes geht man seitens der Stadtverwaltung Hoyerswerda nun daran, das Sanierungsgebiet II, die Bahnhofsvorstadt, abzuschließen.
Rund 3,2 Millionen Euro öffentlicher Gelder wurden in das Gebiet investiert – für Neuordnungen, Straßen, Grünanlagen. Laut Baudezernent Dietmar Wolf sind das rund 12 Euro je Quadratmeter Sanierungsgebiet. Die Anlieger mussten keine Straßenausbaubeiträge bezahlen. Doch jetzt kommt die Phase, in der die Stadt von den Grundstückseigentümern die sogenannten Sanierungslastenausgleichsbeiträge erhebt. Dass diese gezahlt werden müssen, ist sicher. Wer sich beeilt, kann aber sparen und noch was Gutes für sein Quartier tun.
Was sind Sanierungslastenausgleichsbeiträge?
Ein Gutachter hat den Bodenwert jedes Grundstücks im Sanierungsgebiet zu einem definierten Stichtag vor Beginn der Sanierung ermittelt. Jetzt wurde es erneut bewertet. Aus der Wertsteigerung, nicht zu verwechseln mit der konjunkturellen Entwicklung, die es durch die Sanierung in dem Gebiet erfahren hat, wird der Ausgleichsbeitrag ermittelt. Da man das Sanierungsgebiet nicht einheitlich betrachten kann, ist das Areal in 21 Zonen unterteilt. Das Sanierungsgebiet wird offiziell Ende 2015 geschlossen. Dann werden nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss die Beiträge per Bescheid von jedem der 140 Grundstückseigentümer eingefordert. In diesem Fall steht den Eigentümern die Möglichkeit offen, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen oder den Klageweg zu beschreiten.
Wie viel muss ich pro Grundstück zahlen?
Je nach Zone zwischen 0,40 und 4,50 Euro je Quadratmeter Bauland. Bei sehr tiefen Grundstücken geht die Bemessungsgrenze bis 50 Meter. Die Grenzen der 21 Zonen verlaufen grundstücksgenau.
Wieviel kann ich sparen, wenn ich eher zahle?
Laut Dietmar Wolf wird in diesem Jahr ein Abschlag in Höhe von 20 Prozent gewährt, 2013 sind es noch 15 Prozent, 2014 nur 10 Prozent. Dabei zählt das Datum der Antragstellung, nicht der tatsächliche Zahltermin. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung über die vorzeitige Ablöse hat man drei Monate Zeit, um zu zahlen.
Wo erfahre ich mehr und wo kann ich den Antrag stellen?
Die betroffenen Grundstückseigentümer sind schriftlich für Donnerstagabend zu einer Informationsrunde in den Saal des neuen Rathauses eingeladen worden, wo man alles Wesentliche erfährt. Die Wohnungsgesellschaft als Hauptbetroffene wurde gesondert informiert. Termine für Individualgespräche und die Verfahrensweise bei der Antragstellung auf vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeiträge laufen im Neuen Rathaus über den Fachbereich Stadtsanierung. Ansprechpartnerin ist Frau Menz (G 03571 456-550).
Was geschieht mit den gezahlten Ausgleichsbeiträgen?
Zahlt man erst 2015, wenn der Bescheid automatisch erstellt wird, behält die Stadt ein Drittel des Geldes für den allgemeinen Haushalt, zwei Drittel fließen an die Fördermittelgeber. Kommt es zur vorzeitigen Ablöse, verbleibt das Geld in voller Höhe bei der Stadt, muss aber, unabhängig von Haushaltskonsolidierung und ähnlichen Zwängen, im Sanierungsgebiet eingesetzt werden. Pläne dafür gibt es. Auf jeden Fall soll noch die Gerhart-Hauptmann-Straße zwischen Bebel- und Heine-Straße saniert werden. Kommt genügend Geld zusammen, wird zeitnah auch der unsanierte Bereich des Bahnhofsvorplatzes im Bereich der Heine-Straße erneuert.
Was wird bis 2015 nicht geschafft?
Der Bau der Altstadttangente und damit der Ausbau der Bahnhofsallee, der Kreuzung im Bereich des ehemaligen Bahnhofshotels und im Westen die neue Trassenführung über das Bahngelände zur Heinestraße sind zwar weiterhin Sanierungsziel, in absehbarer Zeit aber nicht finanziell untersetzt. Sie könnten nicht einmal gebaut werden, wenn die Stadt den Sanierungslastenausgleichsbeitrag in voller Höhe bekommen würde.
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