Ab jetzt gilt HY bundesweit


von Tageblatt-Redaktion

Alte Liebe rostet nicht - auch als Schild
Alte Liebe rostet nicht - auch als Schild

Von Frank Oehl

Zum neuen Jahr gibt es einige Neuigkeiten, auf die sich vor allem der moderne, also mobile Mensch, einstellen muss. So gelten in der Bahn und im Bus ab sofort neue Strafen für Schwarzfahrer. Statt zuletzt 40 Euro werden nun 60 Euro fällig. Damit wollen die Verkehrsverbünde ihre Verluste durch den fahrkartenlosen Mittransport von etwa 250 Millionen Euro im Jahr reduzieren. Das steht ihnen zu, aber den notorischen Autofahrer wird das kaum oder gar nicht tangieren. Er muss allerdings ebenfalls auf Neuerungen gefasst sein. Die SZ stellt diese näher vor.
Das Kennzeichen HY gilt jetzt auf Wunsch überall in Deutschland

Die „bundesweite Kennzeichenmitnahme“ ist eine vielfach begrüßte Neuerung im Zulassungswesen. Sie bedeutet, dass ich bei einem Umzug mein „HY“-Kennzeichen auch in Hamburg oder München weiter benutzen darf. Das wird dem heimatbewussten Fahrzeugführer womöglich wichtig sein. Dass das „HY“ ihm wichtig ist, hat die Wiedereinführung des schon mal stillgelegten Kürzels seit November 2012 bewiesen. Allein im vergangenen Jahr haben 3 553 Kraftfahrer bei der Anmeldung von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen im Landkreis das „HY“ dem „BZ“ vorgezogen und dafür ein paar Euro mehr berappt. BZ wurde 25 326-mal vergeben, „KM“ 10 695 mal und BIW 1 274-mal. Die bundesweite Mitnahme des Kennzeichens „HY“ bedeutet allerdings nicht, dass der Gang zum zuständigen Straßenverkehrsamt am neuen Wohnstandort entfällt. Das Fahrzeug muss dort selbstverständlich angemeldet werden.

Dafür brauche ich ab diesem Jahr nicht mehr in die Zulassungsstelle, wenn ich ein Fahrzeug stilllegen will. Ab sofort werden die neuen Plaketten ausgegeben. Das Siegel trägt jetzt eine Nummer, mit deren Hilfe die Stilllegung zum Beispiel zur Einsparung von Kfz.-Steuer und Kfz.-Versicherung in den Wintermonaten am PC möglich ist. Diese Erleichterung kommt zum Beispiel älteren Bürgern entgegen, die gern im Süden überwintern und das Auto daheim nicht brauchen. Die Wiederzulassung freilich muss dann im Landratsamt erfolgen. Es entfällt also nur ein Gang.

Die roten Kurzzeit-Kennzeichen – zum Beispiel für die Überführung von Autos nach dem Kauf in der Fremde – werden ab 1. April weniger vergeben. Sie gibt es nur noch für Fahrzeuge, die bekannt sind und für die eine gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung nachgewiesen ist. Ohne gültige Papiere sind nur noch Fahrten zur Zulassungs- oder Prüfstelle möglich – und dies nur im Zulassungsbezirk selbst, der das Kennzeichen ausgestellt hat, sowie einem angrenzenden Bezirk. Dass dies verstärkt kontrolliert wird, ist anzunehmen.

Seit 1. Januar gilt eCall, das automatische Notrufsystem. Es muss in alle Neuwagen eingebaut sein und wird aktiviert, wenn Sensoren im Fahrzeug einen schweren Crash registrieren. Über die Notrufnummer 112 werden dann Unfallzeit und -ort sofort bekannt, wodurch die schnellere Hilfe anlaufen kann. Der eCall-Knopf kann auch von Zeugen eines Unfalls gedrückt werden, wenn sie einen solchen haben. Dies kann freilich noch dauern, wie auch Joachim Leschbor, der Chef des Autohauses Lutherhöhe in Kamenz bestätigt: „Bis jetzt sind wir als autorisierter Mitsubishi- Händler noch gar nicht in die neue Technik eingewiesen.“ Sie sei für alle Fahrzeughersteller Pflicht, die ab sofort eine Betriebserlaubnis beantragen. Das nächste neue Modell erwartet Leschbor erst im Herbst.

Wenn ein neuer Verbandskasten im Kfz fällig wird, muss dieser der neuen DIN 13164 entsprechen. Ein 14-teiliges Pflasterset mit Fingerstrips gehört ebenso dazu, wie zwei Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße. Nichts Dramatisches also, womit feststeht, dass die alten Kästen bis zum Ablauf des Verfallsdatums im Auto bleiben können.



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