400 Euro gefunden und ordnungsgemäß abgegeben


von Hoyte24 News

Hoyerswerda. „Wer eine fremde, bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, sagt § 246 des Strafgesetzbuches zum Thema Unterschlagung. Insofern hat eine Frau am Donnerstag vorbildlich gehandelt.

Sie gab 400 Euro bei der Polizei ab, teilt die Polizeidirektion Görlitz mit. Das Geld lag buchstäblich auf dem Boden herum, konkret im Lausitz-Center. Die Verkäuferin habe zunächst aus der Ferne beobachtet, wie ein Mann sich nach verlorenem Geld bückte.

Kurz darauf, als er schon weg war, fielen ihr die Scheine auf dem Boden auf. Der Mann hatte also nicht all sein Geld aufgehoben. Wie es von der Polizei weiter heißt, habe man sich bei der Frau bedankt und die 400 Euro dem Fundbüro übergeben. (red)

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