Wo öffentliche Investitionen empfohlen sind


von Hoyte24 News

Wo öffentliche Investitionen empfohlen sind
Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Während sich das Haus Erich-Weinert-Straße 11–19 im WK III zusehends leert, scheint es für die Wohnungsgesellschaft als Eigentümerin wie immer in solchen Fällen zwei Optionen zu geben: Abriss oder Sanierung. Öffentlich bekannt ist dazu nichts. Jedoch gibt es neuerdings eine städtebauliche Empfehlung unter anderem für den Straßenzug. Reichlich 60 Seiten hat ein „Konzeptioneller Stadtteilplan Neustadt 2024“.

Eine zugehörige Karte weist unter anderem in Gelb jene Straßenzüge aus, zu denen ein „Erhalten der Blockkante“ angeraten wird. Übersetzt wird das mit „kein Rückbau oder raumbildender Ersatzneubau“, was heißt, das Brachen vermieden werden sollen. Die Weinertstraße ist entsprechend gekennzeichnet. Im Plan markiert ist jedoch vor allem ein „kommunaler Investitionsraum“.

Das ist jenes Gebiet, in das öffentliches Geld gesteckt werden soll – eine Konzentration auf weniger Fläche wegen weniger Einwohnern und weniger Finanzkraft. Der Stadtteilplan rät, das in den WK I, II, III, V und VIII sowie dem südwestlichen WK IV und dem nordöstlichen Stadtzentrum zu tun, nicht jedoch in den WK VI und VII. Der WK IX ist als „Strukturwandeloptionsgebiet“ bezeichnet.

Der sogenannte kommunale Investitionsraum umfasst heute Gebäude mit rund 9.600 Wohnungen, außerhalb liegen 3.800 Wohnungen. Bei den besagten Investitionen ist an Wohngebäude und Wohnumfeld wie an Zuwegungen und Erschließung gedacht. Der Stadtteilplan liegt kommende Woche dem Stadtrat zur Beschlussfassung „als zukünftige Handlungsgrundlage“ vor.

Daran mitgearbeitet haben die Büros DKS aus Halle/Saale, ums-Stadtstrategien aus Leipzig und GMA aus Dresden. Die Rede ist von einem strategischen, informellen Planungsinstrument für die Neustadt. (red)

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