Wenn getrennte Wege vor Gericht enden


von Hoyte24 News

Wenn getrennte Wege vor Gericht enden
Foto: Mirko Kolodziej

Lauta. Eine Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter kann rasch eskalieren; und dann findet man sich womöglich schneller als gedacht vor Gericht wieder. So geht das jetzt einer Frau, die eine Wohnung in Lauta zurückgegeben hat – wie sie findet, in einem Zustand, den das Recht ordnungsgemäß nennt.

Diese Woche saß sie im Saal 1 des Hoyerswerdaer Amtsgerichtes, neben sich ihren Anwalt aus einer Senftenberger Kanzlei. Gegenüber saß für den Vermieter ein Anwalt aus Bautzen, Richter Daniel Lakomy mühte sich vergeblich um eine gütliche Einigung beim Streit um Decke, Tapeten sowie einen Zaun und Schotter im Garten.

Eines stellte er schon einmal fest: Es sei herrschende Rechtsprechung, dass das Einwerfen von Wohnungsschlüsseln in den Briefkasten des Vermieters als Zeitpunkt für eine Rückgabe der Mietsache nicht ausreicht. In diesem Falle war das wegen eventueller Verjährung relevant.

Der besagten Frau liegt eine Forderung ihres ehemaligen Vermieters in Höhe von 4.800 Euro vor. Sie erhob Gegenklage. Lakomy schlug vor, die Sache mit der Zahlung von 3.000 Euro zu beenden. Der Klägeranwalt wollte 4.000, der juristische Beistand der Frau bot 2.000 an.

Nun geht’s wahrscheinlich in die Hauptsacheverhandlung; von der der Richter meinte, mit Zeugenvernehmung, Vor-Ort-Termin und eventueller Gutachter-Arbeit könnten die Kosten die genannten Summen rasch übersteigen. (red)

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