Wie weiter mit dem Särchener Regattaturm?


von Hoyte24 News

Wie weiter mit dem Särchener Regattaturm?
Foto: Andreas Kirschke

Groß Särchen. Nicht ganz unproblematisch gestaltet sich ein Ansinnen dieser drei Herren – und anderer. Lohsas Bürgermeister Thomas Leberecht (links), Knappensee-Ortsvorsteher Tilo Babick (rechts) und Frank Lidola sind unter jenen, die sich für einen Erhalt sowie eine neue Nutzung des Regattaturms (im Hintergrund) einsetzen.

Die „Arbeitsgruppe Nachnutzung Knappensee“ hat für das Vorhaben vom Land Sachsen 10.000 Euro Unterstützung bekommen. Allerdings sind die Eigentumsverhältnisse teils fraglich. Klar ist, dass das Grundstück, auf dem der Turm steht, dem Land Sachsen beziehungsweise seiner Landestalsperrenverwaltung (LTV) gehört.

Diese ging bislang davon aus, dass der einst bei Kanu-Regatten genutzte Turm in Verantwortung des Wassersportvereins am Blauen Wunder steht. Der Verein verneint das allerdings. Er war ursprünglich von der LTV zum Abriss aufgefordert worden. Die Bürgerinitiative will den Turm für Lesungen, Vorträge und Ausstellungen nutzen. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Alexander Sommer schrieb am

Es wäre schön, wenn der Regattaturm als ehemaliges Wahrzeichen des Knappensees bestehen bleiben könnte, in welcher Funktion auch immer. Schade nur, dass der Wassersportverein "Am Blauen Wunder" offensichtlich kein Interesse zeigt, dieses Wahrzeichen zu erhalten, jetzt, wo sein Standort nicht mehr am Knappensee ist. Ich werde jedoch gerne eines Besseren belehrt...

Mirko Kolodziej schrieb am

Hallo Alex, nur zur Klarstellung: Der Verein ist durchaus für den Erhalt. Er sagt nur, er habe damit nichts zu tun, weil ihm der Turm nicht gehört. Zu DDR-Zeiten war gesellschaftliches Eigentum ja nicht so klar zugeteilt. Und es steht zu vermuten, dass das BBK als Träger des damaligen Kanusports den Turm hat errichten lassen. Oder wer auch immer. Nun ist der Wassersportverein wohl in jedem Fall nicht der Rechtsnachfolger, hat also nichts beizutragen. Er war, wie gesagt, zum Abriss aufgefordert worden, weil ja nach "neuem Recht" Aufbauten im Eigentum des Eigentümers von Grund und Boden stehen - siehe Garagen. Beste Grüße! Mirko Kolodziej, Redaktion

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