Weitere Teile des Seenlandes für Schifffahrt geöffnet
Hoyerswerda. Eine Woche vor dem Beginn der sächsischen und fünf Wochen vor Beginn der brandenburgischen Sommerferien ist etwas zu vermelden, das der Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze (parteilos) einen „gewaltigen Schub für die weitere Entwicklung des Tourismus im Lausitzer Seenland“ nennt. Brandenburg hat seine Landesschifffahrtsverordnung geändert und damit teilweise auch das sächsische Schifffahrtsrecht übernommen.
Mit der Anpassung sind zunächst einmal auch die brandenburgischen Teile von Geierswalder- und Partwitzer See für die Schifffahrt freigegeben. Die Koordinierung heißt unter anderem: Gelten in Brandenburg für Kleinfahrzeuge generell 15 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit, sind es auf den brandenburgischen Seiten von Geierswalder- und Partwitzer See die sächsischen 30 Km/h. Und weil es in Sachsen anders als in Brandenburg kein Nachtfahrverbot gibt, gelten auf den beiden Gewässern die sächsischen Regeln dazu.
Eine zugleich erteilte Freigabe des Großräschener Sees für die Schiffahrt nennt Kathrin Winkler vom Tourismusverband einen entscheidenden Schritt, um das touristische Potenzial des Sees voll auszuschöpfen:
Die Nachfrage bei Übernachtungsgästen in Brandenburg nach wasserbezogenen Aktivitäten ist fast doppelt so hoch wie der bundesweite Durchschnitt. Der Bootstourismus ist für unsere Region ein zentrales Thema. Damit gehen auch eine hohe Nachfrage nach Sportbootliegeplätzen, Gewässerzugängen für Wasserurlauber mit eigenem Boot und Anlegemöglichkeiten einher.
Diesen infrastrukturellen Themen werden wir uns weiterhin, gemeinsam mit allen Akteuren, widmen. Die neue Verordnung ermöglicht uns, die Region als attraktives Reiseziel für Wassersportler, Familien und Naturfreunde noch gezielter zu vermarkten, neue Angebote zu entwickeln und das Lausitzer Seenland als moderne, barrierefreie Destination national und international zu positionieren.
Großräschens Bürgermeister Thomas Zenker (SPD) sagt, nun könne man den See mit Sportbooten ohne den zuletzt erforderlichen Aufwand von Sonderanträgen nutzen. Damit könne auch der Großräschener Hafen seiner Bestimmung gerecht werden. (red)
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