Waffenarsenal in Wartha sichergestellt


von Hoyte24 News

Waffenarsenal in Wartha sichergestellt
Dieses Arsenal an Waffen entdeckte die Polizei in einer Wohnung im Königswarthaer Ortsteil Wartha. Foto: Polizei

Wartha. Am Donnerstag kurz vor Mitternacht sind in der Mittelstraße in Wartha drei Personen in Streit geraten, woraufhin der 52-jährige Wohnungsinhaber eine Waffe hervorgeholt hat. Seine Gäste, ein 25-Jähriger und eine 43-Jährige, fühlten sich bedroht und riefen die Polizei.

Als die Beamten die Wohnung des Deutschen betraten, fielen ihnen neben den stark alkoholisierten Streitparteien auch diverse Waffen auf. Sie fanden insgesamt 16 Handfeuer- und Langwaffen sowie eine Art Bolzenschussgerät und einen Teleskopschlagstock. Da der Hausbewohner keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß, stellten die Polizisten das gesamte Arsenal sicher.

Der 52-Jährige hatte einen Atemalkoholwert von umgerechnet 3,42 Promille. Der Geschädigte pustete 1,84 Promille und seine Begleiterin 0,88 Promille.

Neben der Anzeige wegen Bedrohung sowie der mutmaßlichen Verstöße gegen das Waffengesetz gegen den 52-Jährigen, erwartet alle drei Beteiligten eine Anzeige wegen der Nichteinhaltung der Corona-Schutzverordnung. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Volker Prebitzer schrieb am

Genau das muß die Welt wissen. Weiter so. Viel Spaß. VP.

Michael Lenz schrieb am

Ha,Ha,Ha ....Es handelt sich bei diesem sogenanten Waffenarsenal um Luftdruckwaffen. Frei erhältlich für Jedermann ab 18 J. Wie schlimm

Thomas Häntschke schrieb am

Nur gut, das es Jemanden (H. Lenz) gibt, der sich auskennt (ich könnte nicht erkennen, um welche Waffen es sich handelt) und mitteilt, daß das Arsenal nicht so schlimm ist. Ich finde es erschreckend, das eine Person mit 3,42 Promille (Kann man da schon von Gewohnheit sprechen?) diese Waffen besaß, da selbst mit Luftdruckwaffen Schäden (Verletzungen u. a.) erfolgen können, wobei es mich interessieren würde, ob es bei diesem nicht so "schlimmen Waffenarsenal" überhaupt einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedurft hätte.
MfG Thomas Häntschke

Mirko Kolodziej schrieb am

Sehr geehrter Herr Häntschke, interessante Frage. Eine kurze Recherche bei Wikipedia sagt, dass Druckluftwaffen (so heißen die Dinger amtlich) nur unterhalb einer bestimmten Mündungsenergie sowie bei Herstellung vor 1970 bzw. bei Herstellung auf dem Gebiet der DDR vor 1991 erlaubnisfrei sind. Ansonsten hat das Waffengesetz ganze 60 Paragraphen. Mirko Kolodziej, Redaktion

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