Vier Tage zu früh ans Pkw-Steuer gesetzt


von Hoyte24 News

Spohla. Nur vier Tage vor seinem 18. Geburtstag hat sich jetzt ein Noch-17-Jähriger Ärger mit der Polizei wegen eines Verstoßes gegen die mit dem „Begleiteten Fahren“ verbundenen Auflagen eingehandelt. Wie die Polizei auf Anfrage bestätigt, habe man den Wagen des jungen Mannes vor ein paar Tagen nachts im Bereich der Spohler Kreisstraße in Richtung B 96 beziehungsweise Zeißig kontrolliert.

Er habe zwar seine Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17“ vorweisen können. Jedoch habe kein in diesem Dokument als Begleitung genannter Erwachsener mit im Wagen gesessen. Dem Vernehmen nach war der Jugendliche mit seiner jüngeren Schwester unterwegs.

Die Polizei spricht von einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Nach Angaben der Deutschen Verkehrswacht kann so ein Verstoß zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg, einem Aufbauseminar sowie zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre führen. (red)

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