Unfallflucht: Ermittlungen gegen 95-Jährigen
Dörgenhausen. Wegen Unfallflucht an der Wittichenauer Kreuzung ermittelt die Polizei gegen einen 95 Jahre alten Mann. Er soll am Sonnabennachmittag mit seinem Auto einem Quadfahrer die Vorfahrt genommen haben.
Letzterer sei nach einer Vollbremsung von der Straße abgekommen und mit einem Absperrgitter kollidiert. Ernste Verletzungen habe er jedoch nicht. Der 95-Jährige sei einfach weitergefahren.
Augenzeugen-Aussagen hätten es jedoch möglich gemacht, den Senior kurz darauf zu stellen. Auf ihn warte ein Strafverfahren. Der beim Unfall verursachte Schaden liege bei ungefähr 5.500 Euro. (red)
Kommentare zum Artikel:
Bernd Lehmann schrieb am
Leider häufen sich gefühlt Unfälle verursacht von Senioren. Ich bin für die regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab 65 Jahren. Berufskraftfahrer dürfen ab 50 alle 5 Jahre zur Tauglichkeitsuntersuchung. Wenn die Senioren selbst nicht zu der Einsicht kommen, den Führerschein abzugeben, sollte durch den Staat nachgeholfen werden. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo anderen Schaden zugefügt wird.
Christa Hübner schrieb am
Es stimmt schon, ab einem gewissen Alter sollte geprüft werden, ob sie noch sicher fahren. Aber wie viele junge Teilnehmer verursachen schwere und tödliche Unfälle aus Dummheit? Da wird nicht so gehetzt, wie gegen die Alten .
Michael Müller schrieb am
Das ist falsch, Frau Hübner. Für junge Menschen gibt es eine Altersbegrenzung. Ein verantwortungsbewusster und vorsichtiger 15-Jähriger darf nicht Auto fahren und wenn er noch so reif und talentiert wäre. Außerdem gibt es eine Probezeit und Aufbauseminare für junge Leute, die innerhalb der Probezeit Unfälle bauen. Dieser Altersdiskrimierung sollte ein Ende gesetzt werden und die Reife nicht vom Alter, sondern vom Charakter und von medizinischen Tests abhängig gemacht werden. Zwischen 14 und 18 jährliche strenge Tests und evtl. Fahren in Begleitung, ab 70 ebenfalls jährliche strenge Tests wie in der Fliegerei. Dann gäbe es manchen Verkehrstoten weniger.
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