Stadtrat billigt fünf Verkaufs-Sonntage im Jahr 2022


von Tageblatt-Redaktion

Stadtrat billigt fünf Verkaufs-Sonntage im Jahr 2022
Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Sofern es Infektions- und zugehörige Gesetzeslage zulassen, wird man im kommenden Jahr in der Stadt an fünf Sonntagen auch außerhalb von Bäckereien oder Tankstellen einkaufen können. Bei 14 Ja- und sechs Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung hat der Stadtrat am Dienstag die jährlich dazu zu erlassende Verordnung gebilligt, nachdem der Verwaltungsausschuss zuvor empfohlen hatte, sie abzulehnen.

Alle Einzelhändler der Stadt können demzufolge am 3. April, am 2. Oktober, am 27. November sowie am 11. Dezember jeweils in der Zeit von 12 bis 18 Uhr aufsperren. Als die vom sächsischen Ladenöffnungsgesetz verlangten „besonderen Anlässe“ sind Oster-, Herbst-, Advents- und Teschenmarkt angegeben.

Am 11. September darf es der Verordnung zufolge aus Anlass des Stadtfestes einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag geben, diesen jedoch nur „im Festgebiet“, also innerhalb des Karrees Bautzener Allee, Külzstraße, Südstraße, Einsteinstraße. (red)

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