Öffentliche Kulturzuschüsse für 2025 verteilt
Hoyerswerda. Der Kulturkonvent des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien hat jetzt beschlossen, welche kulturellen Einrichtungen in den Kreisen Bautzen und Görlitz in diesem Jahr welche staatlichen Zuschüsse bekommen. In Hoyerswerda institutionell gefördert werden:
Zoo 405.750 Euro
KulturFabrik 202.800 Euro
Energiefabrik 186.308 Euro
Stadtbibliothek 153.166 Euro
Musikschule 150.594 Euro
Stadtmuseum 122.851 Euro
Zcom 106.554 Euro
Zudem erhalten an Projekt- bzw. Investitionsförderung die Krabat-Mühle 75.000 Euro für kulturelle Bildung, die Lausitzhalle 20.000 Euro für die Musikfesttage, die ZooKultur gGmbH 11.089 Euro für eine neue Einbruchmeldeanlage sowie der Jugend-musiziert-Verein nachträglich 9.000 Euro für den Regionalwettbewerb in diesem Jahr. (red)
Kommentare zum Artikel:
Daniel König schrieb am
Viel interessanter wäre ja, zu wissen, worauf sich die Summen beziehen bzw. wie sich diese zusammensetzen.
Warum braucht zum Beispiel eine Bibliothek 153.000 Euro, oder eine Musikschule mit 150.000 Euro, während das Stadtmuseum mit 122.000 Euro auskommen muss?
Beim Zoo kann man das noch relativ leicht nachvollziehen, es hat halt laufende Kosten wie Futter, aber wie ist das bei den anderen? 🤔
Jens Liebig schrieb am
Hallo Herr König,
schon mal an Personalkosten gedacht? Die Leute dort werden das nicht ehrenamtlich machen (können). Die Unterschiede können z. B. aus unterschiedlichen Gehaltsstufen und Teilzeiten herrühren.
Daniel König schrieb am
Aha, der Herr Liebig wieder. Seien Sie aufs herzlichste gegrüßt 😉
Schon mal die Meldung, den Text gelesen? Hier geht es um Zuschüsse und nicht um Löhne oder ähnlichem.
Jens Liebig schrieb am
Hallo Herr König,
wahrscheinlich bin ich blind. Könnten Sie bitte die Stelle zitieren, aus der hervorgeht, dass es sich dabei nicht um Personalkosten handeln darf?
Hier sind mal die häufigsten Kostenarten, für die z. B. ein Museum oder eine Bibliothek Zuschüsse verwenden können:
Personal- und Verwaltungskosten: Dies umfasst Gehälter und Löhne für Bibliothekspersonal, einschließlich Bibliothekare, Verwaltungskräfte und technische Mitarbeiter. Zuschüsse können auch für Schulungen und Fortbildungen genutzt werden, um die Qualifikation des Personals zu verbessern.
Medien- und Bestandskosten: Zuschüsse können verwendet werden, um neue Bücher, Zeitschriften, digitale Medien und andere Materialien zu erwerben, die den Bestand der Bibliothek erweitern und die Nutzer ansprechen. Dies beinhaltet auch elektronische Ressourcen wie E-Books und Datenbanken.
Betriebskosten: Dazu gehören Kosten für Miete, Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sowie andere laufende Betriebskosten, die für den Betrieb der Bibliothek erforderlich sind. Auch Kosten für Wartung und Instandhaltung der Bibliotheksgebäude und -einrichtungen können abgedeckt werden.
Programmkosten: Viele Bibliotheken bieten Veranstaltungen, Lesungen, Workshops und Bildungsprogramme an. Zuschüsse können zur Finanzierung dieser Programme verwendet werden, um die Gemeinschaft zu fördern und die Nutzung der Bibliothek zu steigern.
Technologie- und Infrastrukturkosten: Dies umfasst Investitionen in IT-Infrastruktur, Computer, Software und andere Technologien, die für den Betrieb der Bibliothek benötigt werden. Auch die Einrichtung von WLAN oder digitalen Ausleihsystemen kann durch Zuschüsse finanziert werden.
Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit: Zuschüsse können genutzt werden, um die Bibliothek zu bewerben, Veranstaltungen anzukündigen oder spezielle Programme zu fördern, die die Nutzerschaft erhöhen.
Daniel König schrieb am
Na dann zitieren Sie mal die Stelle, wo es um Personalkosten geht. 😉
Zuschüsse werden eigentlich generell nicht für Löhne verwendet, es sind Zuschüsse um z. B. gestiegene Stromkosten, mehr Futter, außerplanmäßige Reparaturen usw. zu bestreiten.
Kurzes Zitat aus Wikipedia: "Zuschuss
Unter einem Zuschuss (englisch Grant) versteht man im Allgemeinen finanzielle Fördermittel, die einem Wirtschaftssubjekt als Finanzierungshilfe zur Verfügung gestellt werden. Der Zuschuss kann aber auch in Form einer Transferleistung von Barmitteln, Gütern oder Dienstleistungen geleistet werden. Umsatzsteuerlich bleiben Zuschüsse außer Betracht, da es am Leistungsaustausch fehlt."
Der Duden sagt dazu: "Betrag, der jemandem zur Verfügung gestellt wird, um ihm bei der Finanzierung einer Sache zu helfen; finanzielle Hilfe"
Wenn man aber anfängt, irgendwelche Löhne durch Zuschüsse zu finanzieren, dann sollte man schnellstens die Reißleine ziehen, dann läuft grundsätzlich etwas falsch.
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.